Informationen im Familienrecht

Angebot des ISUV am 9. März

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht

Mit der Scheidung ist die Regelung der Renten- und Versorgungsanwartschaften ("Versorgungsausgleich") gesetzlich vorgeschrieben. Die Anwartschaften bzw. Pensionsansprüche sind grundsätzlich zu teilen. Häufig wird dabei übersehen, dass es sich beim Versorgungsausgleich oft um die größte Position bei der Vermögensauseinandersetzung der Eheleute und immer um den wichtigen Bereich "Altersvorsorge" handelt. Umfassende Informationen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs gibt eine langjährige Fachanwältin für Familienrecht bei einer Online-Veranstaltung am Dienstag, dem 9. März, 18 Uhr.

Die Expertin erläutert zunächst Grundsätzliches (z. B. Prinzip der Teilung und des Ausgleichs der Renten- und Versorgungsanwartschaften sowie der zu berücksichtigende Zeitraum) und nennt die Kriterien, nach denen der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder individuell vereinbart werden kann. Auch hierüber wird informiert: Kann auf die Aufteilung der Ansprüche verzichtet werden? Wer berechnet sie? Wann wirken sie sich aus? Was geschieht im Todesfall? Weiterhin informiert die Referentin, ob und unter welchen Bedingungen nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist, denn grundsätzlich gilt: Jeder Geschiedene soll für seinen Lebensunterhalt selber aufkommen (Prinzip der Eigenverantwortung).

Die Fachanwältin gibt auch rechtliche Hinweise, praktische Tipps und beantwortet Fragen. Veranstalter ist der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Sachsen-Anhalt. Anmeldung per E-Mail an m.ernst@isuv.de (Herr Ernst) ist erforderlich, damit der Zugangslink übermittelt werden kann.