Sachgebiet Straßenverkehr
Verkehrsorganisation und Verkehrsplanung
Verkehrsrechtliche Anordnungen und Anträge im SG Straßenverkehr und Zuständigkeiten
Grabenstraße 9
Das SG Straßenverkehr ist zuständig für Verkehrsorganisation und Verkehrsplanung. Angelegenheiten im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten (Parkverstöße etc.) oder im Bereich Straßenbau (Tiefbau) können unter Bußgeldstelle Grabenstraße 9, Tel. +49 3928 710-318 oder Sachgebiet Tiefbau Breiteweg 12a, Tel. +49 3928 710-423 angesprochen werden.
Verkehrsorganisation und Verkehrsplanung
Tel. +49 3928 710-416 und 710-140
- Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen
- Sperrungen von Straßen oder Straßenbestandteilen und Umleitungen
- Verkehrsregelung und -beschilderung (Verkehrszeichen und Markierungen)
- Anträge auf Ausnahmegenehmigungen für Schwerbehinderte zur Weiterleitung an den Salzlandkreis
- Anträge auf Einrichtung von Parkständen für Schwerbehinderte bei vorliegender Ausnahmegenehmigung durch den Salzlandkreis
- Großraum- und Schwerlasttransporte (Landesverwaltungsamt)
Tel. +49 3928 710-366
- Verkehrssicherung von Absetz- und Wechselcontainern
- Verkehrssicherung von Baugerüsten
- Verkehrssicherung von Hubsteigern und Lastenaufzügen
- Anordnung von Haltverboten für Umzüge und Anlieferungen
- Anträge auf Bewohnerparkausweise
- Anträge auf Sondernutzung öffentlicher Straßen
- Meldung rechtswidrig abgestellter, nicht betriebsbereiter oder nicht zugelassener Kraftfahrzeuge (fehlende Kennzeichen und Autowracks)
Tel. +49 3928 710-362
- Bearbeitung von Fundsachen (Fundbüro)
- Straßenreinigung und Winterdienst auf Fahrbahnen
- Illegale Müllablagerungen auf öffentlichen Straßen
Zuständigkeit des Salzlandkreises als untere Straßenverkehrsbehörde:
- Verkehrliche Angelegenheiten soweit sie die Kreis-, Landes-, und Bundesstraßen inklusive der Ortsdurchfahrten und die Gemeindestraßen außerorts betreffen
- Ausnahmegenehmigungen bei bestehenden Verkehrsverboten und -beschränkungen
- Verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen
- Ausnahmegenehmigungen zu Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
- Fachaufsicht und Widerspruchsbehörde im Straßenverkehr
Zuständigkeiten der Verkehrsüberwachung:
- Überwachung des fließenden Verkehrs allgemein: ausschließlich POLIZEI
- Zuständigkeit für die Geschwindigkeitsüberwachung: neben der POLIZEI auch allgemeiner Ordnungsdienst Stadt Schönebeck mit Bußgeldstelle
- Zuständigkeit für die Überwachung des ruhenden Verkehrs: neben der POLIZEI auch allgemeiner Ordnungsdienst Stadt Schönebeck mit Bußgeldstelle
Das Sachgebiet Straßenverkehr bearbeitet keine Verkehrsordnungswidrigkeiten und erteilt dazu keine Auskünfte.




