Bebauungsplan Nr. 67 "Elbweg- Neubau Reederei Süßenbach"

Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe) zum Satzungsbeschluss des vorhabenbezogener Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 67 "Elbweg- Neubau Reederei Süßenbach" gemäß § 10 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in seiner Sitzung am 30. August 2018 den vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 67 "Elbweg- Neubau Reederei Süßenbach", bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung gebilligt und als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen, Beschluss-Nr. 0585/2018.

Zum o.g. Bebauungsplan gehören des Weiteren folgende umweltrelevante Anlagen:

  • Biotop- und Nutzungstypen, Beiplan 20.10.2017
  • Lage im Raum /Schutzgebiete, Fassung der Satzung vom 17.07.2018
  • Artenschutzrechtliche Einschätzung zum Vorhaben Neubau Reederei Süßenbach      -Fledermaus- Wintervorkommen-, 19.01.2017
  • Artenschutzrechtliche Einschätzung zum Vorhaben Neubau Reederei Süßenbach- Brutvögel-, 03.02.2017
  • Visuelle Baumbegutachtung für Bv. Süssenbach, 19.01.2017

Der Satzungsbeschluss fußt auf dem unmittelbar vorangegangenen Beschluss zum Durchführungsvertrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 67 "Elbweg- Neubau Reederei Süßenbach", Beschluss-Nr. 0584/2018.

Der vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 67 "Elbweg- Neubau Reederei Süßenbach" tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Geltungsbereich der Planung ist auf nachfolgender Übersichtskarte dargestellt:

Infolge der Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 67 "Elbweg- Neubau Reederei Süßenbach" ist der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 17.12.2017 gemäß § 13 a (2) Abs. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

Jedermann kann den rechtskräftigen Bebauungsplan, die Begründung sowie die dazugehörigen Gutachten im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Die vorgenannten Planunterlagen sind mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB auch im Internet eingestellt und können unter der Internetadresse: www.schoenebeck-elbe.de unter dem Unterpunkt „Bauen und Wohnen“ eingesehen werden.

Unbeachtlich werden nach § 215 BauGB

1.      eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.      eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.      nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hiermit hingewiesen.

Schönebeck (Elbe), den  23.09.2018
Knoblauch
Oberbürgermeister 

Anlagen B-Plan 67:

Datei Beschreibung Dateigröße
Baumgutachten
1.10 MB
Begründung
4.25 MB
Biotop und Nutzungstypen
0.20 MB
Brutvögel
1.00 MB
Fledermaus-Wintervorkommen
1.36 MB
Lage im Raum / Schutzgebiete
1.51 MB
Planzeichnung
3.30 MB
Vorhaben und Erschließungsplan
0.92 MB