Baumfällliste

Es kommt regelmäßig vor, dass Bäume in der Stadt Schönebeck (Elbe) gefällt werden müssen, wenn nach eingehender fachlicher Begutachtung festgestellt wird, dass diese durch Baumkrankheiten oder Beschädigungen irreversibel geschwächt sind, absterben oder bereits abgestorben sind. In diesen Fällen muss die Stadt Schönebeck (Elbe) aus Sicherheitsgründen aktiv werden, damit die Bäume zum Beispiel nicht ganze Äste verlieren, abbrechen oder umstürzen. Auf dieser Seite können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bereits im Vorfeld darüber informieren, wo im Stadtgebiet Schönebeck (Elbe) Bäume entnommen werden müssen. Die beigefügten Baumfälllisten sind reine Arbeitslisten und werden vor der Veröffentlichung aus Kapazitätsgründen nicht redaktionell überarbeitet. Für weitergehende Informationen stehen die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes Grünflächen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Baumfällungen

Titel Datum Größe
22.02.2024 0.25 MB