Gewerbe

Dienstleistungen zum Gewerberecht

Gewerbetreibende unterliegen der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und –abmeldungen sind demnach zwingend vorgeschrieben.

  • Gewerbeanmeldung: Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der Gewerbeabteilung der Stadt Schönebeck (Elbe) anzeigen.
  • Gewerbeummeldung: Eine Gewerbeummeldung ist nötig, wenn der Betrieb innerhalb der Stadt Schönebeck (Elbe) verlegt oder der bisher gemeldete Gewerbegegenstand erweitert oder verändert wird.
  • Gewerbeabmeldung: Bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse muss das Gewerbe abgemeldet werden.
  • Wenn Sie sich als Dienstleister in Sachsen-Anhalt ansiedeln wollen, können Sie sich auf dem „Portal des Einheitlichen Ansprechpartners des Landes Sachsen-Anhalt anmelden“. https://ea.sachsen-anhalt.de

Die Meldung ist auch persönlich möglich. Eine beauftragte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht, den Personalausweis sowie eine Kopie des Personalausweises der oder des Gewerbetreibenden. Die Gewerbemeldung kann in der Regel sofort ausgestellt werden. Bei schriftlichen Gewerbemeldungen per Post wird die Gebühr mit einem Verwaltungsgebührenbescheid in Rechnung gestellt. Telefonisch oder per E-Mail sind Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und -abmeldungen nicht möglich.

Ihre Ansprechpersonen:

  • Herr Weidemann        03928 710 355
  • Frau Kelle                    03928 710 356

Besucheranschrift:

Stadt Schönebeck (Elbe)
Sicherheits- und Ordnungsamt
Sachgebiet Ordnungswesen
Grabenstraße 9 (barrierefrei)
39218 Schönebeck (Elbe)

Kosten:

  • An- und Ummeldung sowie Abmeldung für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 30 Euro
  • An- und Ummeldung sowie Abmeldung für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 50 Euro
  • Zweitschrift: 5 Euro

Mitteilung weiterer Gebühren nach vorheriger Anfrage.

Notwendige Unterlagen:

Gewerbeanmeldung und –ummeldung

  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder eines Passes mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU): Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
  • Bei juristischen Personen:
    • Bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges
    • Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie des vom Notar beglaubigten Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages, bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt
    • Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug oder die bereits erfolgte Eintragung in das neue Handelsregister als unbeglaubigte Kopie
  • Bei ausländischen juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben: Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer oder Handwerkskarte
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis, beziehungsweise Konzession

Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein. Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und -ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art oder Promotion können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden.

Gewerbeabmeldung:

  • Ausgefüllte Abmeldung ohne weitere Anlagen.

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder eines Passes mit aktueller Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Formulare: