Wasserwehr
Mitglied werden bei der Wasserwehr
Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Hochwasser-und Eisgefahr bedroht sind, haben zur Unterstützung der Wasserbehörden bei der Erfüllung deren Aufgaben dafür zu sorgen, dass ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr) eingerichtet wird ( § 14 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)).
Die Stadt Schönebeck (Elbe) ist für insgesamt 27,5 Deichkilometer Hochwasserschutzanlagen, jeweils beiderseits der Stromelbe von Frohse bis zum Ranieser Bogen sowie dem Umflutkanal von Ranies bis zur Dreibogenbrücke, zuständig und hat insbesondere:
- eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige öffentliche Wasserwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen,
- die Maßnahmen zur Alarmierung der Wasserwehr zu gewährleisten (Aufstellen von Alarm-und Einsatzplänen),
- die für die Ausbildung und Unterkunft der Mitglieder der Wasserwehr sowie für die Aufbewahrung der Wasserwehrgeräte und Ausrüstungen, deren Wartung und Pflege erforderlichen Räume und Plätze zur Verfügung zu stellen und
- die erforderlichen personellen, sachlichen sowie organisatorischen Maßnahmen zu treffen.
Der zu diesem Zwecke im Juli 2005 neu gebildeten Schönebecker Wasserwehr obliegt die Aufgabe, sowohl den Wachdienst auf den Deichen rund um die Uhr ab Alarmstufe III der Hochwassermeldeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HWMO LSA) aufzustellen als auch die provisorische Beseitigung von Schäden am Deich unter fachlicher Anleitung des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) zu gewährleisten (§ 1 Abs. 2 Satzung der Wasserwehr der Stadt Schönebeck (Elbe)).
Bei der Bewältigung dieser verantwortungsvollen Tätigkeit wird die Schönebecker Wasserwehr vom Städtischen Bauhof technisch und personell unterstützt, indem dieser beispielsweise mit 320 Metern Aquabarrieren sowie 730 Metern Quickdammsystemen zwei funktionierende Hochwasserschutzanlagen vorhält und darüber hinaus ein Zugfahrzeug zum Transport des Bootes stellt.
Im November 2005 wurde in einer Schulungsveranstaltung an der Brand-und Katastrophenschutzschule in Heyrothsberge zwei Mitgliedern der örtlichen Wasserwehr die Möglichkeit gegeben, nicht nur ihr Wissen in Bezug auf Rechtsgrundlagen des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt, Organisation der Deichverteidigung, Operative Deichverteidigung und praktische Deichverteidigungsmaßnahmen zu erweitern, sondern dieses auch praktisch anzuwenden und Erfahrungen auszutauschen.
Ziel dieser Schulung war es, die Teilnehmer zu befähigen, als Multiplikatoren die Aus-und Weiterbildung der übrigen Mitglieder der Wasserwehr in eigener Verantwortung durchzuführen.
Derzeit absolvieren die Mitglieder der Wasserwehr ihre Ausbildung zweimal im Monat in dem ihnen zur Verfügung gestellten Objekt Tischlerstraße 12. Weitere Lehrgänge finden in der Betriebsstätte des LHW, "Pretziener Wehr", in jährlich 5 Tagesveranstaltungen statt.
Insgesamt 31 ehrenamtliche Einsatzkräfte, darunter 4 Frauen, leisten ihren aktiven Dienst kompetent und zuverlässig bei der Wasserwehr der Stadt Schönebeck (Elbe).
5 der 31 Mitglieder besitzen einen Bootsführerschein.
(Stand: 31.12.2019)
Mitglied werden bei der Wasserwehr der Stadt Schönebeck (Elbe)
Die Schönebecker Wasserwehr sucht hilfsbereite Personen ab 18 Jahren für den aktiven Einsatz im Wach-und Hilfsdienst für Wassergefahr. Übungen im Zusammenhang mit Alarmierungswegen gehören ebenso zum Aufgabenfeld wie Alarm- und Einsatzplanungen.
Zum Zwecke des Aufbaus einer effektiven Deichverteidigung wäre es wünschenswert, wenn weitere Bürger der Stadt Schönebeck (Elbe) ihre Bereitschaft für diese wichtige und verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit erklären.
Interesse geweckt ?
Informieren Sie sich unverbindlich unter:
Tel.: (03928) 710 314
brandschutz@schoenebeck-elbe.de
wasserwehr@schoenebeck.de
Wasserwehrübungen
"Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser" - Gemeinsame Übungen der Wasserwehren
Seit 2007 findet jährlich eine gemeinsame Übung der Wasserwehren sowohl der nunmehr zur Stadt Barby gehörenden Gemeinden als auch der Stadt Calbe und der Stadt Schönebeck (Elbe) statt.
An diesen Übungen sind ebenfalls regelmäßig Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und des Technischen Hilfswerkes beteiligt, um ein gezieltes Handeln verschiedenster Einsatzkräfte im Ereignisfall zu gewährleisten und Maßnahmen der Deichverteidigung wie beispielsweise den Sandsackverbau als Quellkade am Deichfuß, den Aufbau einer Kade in Kammform sowie das Füllen und Verbringen von Sandsäcken mit Wasserfahrzeugen zu trainieren.
Bei allen Übungen stehen immer Vertreter des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) in Sachsen-Anhalt und der Deichfachberater des Flussbereiches Amtsbreite zur Anleitung und Beratung zur Verfügung.
Deichverteidigung
Nach dem Wassergesetz des Landes sind die Gemeinden verpflichtet, einen Wach-und Hilfsdienst für Wassergefahren (Wasserwehr) einzurichten. Diese Zuständigkeit entbindet die durch Hochwassergefahr betroffenen Bürger aber nicht von ihrer Pflicht zur Eigenvorsorge. Unterstützung erhalten die Wasserwehren bei Bedarf vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) in Sachsen-Anhalt, der über hochqualifiziertes Fachpersonal zur Schadensbeurteilung und Deichverteidigung vor Ort verfügt.
Hochwasserinformationen und Alarmstufen
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) ist für die Hochwasservorhersage im Land Sachsen-Anhalt verantwortlich. Hochwasserwarnungen, -vorhersagen und -informationen zielen darauf ab, Betroffenen wie z.B. Grundstückseigentümern, Pächtern als auch Anliegern einen zeitlichen Vorlauf für die eigene Verhaltensvorsorge zu verschaffen und stehen im Falle von Hochwasserlagen wie nachfolgend aufgeführt zur Verfügung:
- Internet: https://hochwasservorhersage.sachsen-anhalt.de/ (externer Link)
- Tel.: (0391) 581-1634 (Servicetelefon des LHW)
- Videotext: Tafel 539 bis 542 (MDR-Fernsehen)
- Internet: https://mi.sachsen-anhalt.de/themen/brand-und-katastrophenschutz/katastrophenschutz/ (externer Link für weiterführende Informationen)
Darüber hinaus sind aktuelle Informationen zu Wasserständen und Vorhersagen ebenfalls unter der Rubrik "Service" beim Wasser-und Schifffahrtsamt Magdeburg erhältlich: Internet: https://www.wsa-elbe.wsv.de/Webs/WSA/Elbe/DE/Startseite/startseite_node.html (externer Link). Die Alarmstufen I bis IV, die seitens des LHW ausgerufen bzw. aufgehoben werden und sich an ausgewählten Hochwasserpegeln für bestimmte Flussabschnitte und hochwassergefährdete Gebiete festgelegten Richtwasserständen orientieren, sind der Öffentlichkeit ebenfalls über o.a. Medien zugänglich.
Wach-und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr)
Ab Alarmstufe III obliegt der Wasserwehr die Aufgabe, sowohl den Wachdienst auf den Deichen rund um die Uhr aufzustellen als auch die Durchführung von vorbeugenden Sicherungsmaßnahmen an potenziellen Gefahrenstellen sowie die provisorische Beseitigung von Schäden am Deich unter fachlicher Anleitung des LHW zu gewährleisten. Bei Vorliegen betreffenden Richtwasserstandes kann es zu Überflutungen einzelner Grundstücke, Straßen oder Keller kommen und sich ggf. eine Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen als erforderlich erweisen. Bei eingedeichten Gewässern ist ein Ansteigen des Wassers bis etwa zur halben Deichhöhe nicht ausgeschlossen.
Der Wachdienst der Wasserwehr umfasst dabei nachstehend genannte Aufgaben:
- Beobachtung von Wasserstandsentwicklung und Eisführungen sowie Beurteilung dieser im Hinblick auf die Bedrohung der Bevölkerung sowie von Hab und Gut
- Beobachtung und Beurteilung der Einrichtungen, die Wasser-und Eisgefahr abwenden sollen (Deiche, Dämme, Ufermauern, Siele, Schöpfwerke, Wehre etc.)
- Beobachtung bedrohter Objekte (Brücken, Durchlässe, Gebäude am Ufer, Produktionsanlagen etc.)
Im Rahmen des Hilfsdienstes der Wasserwehr sind Aufgaben zu erfüllen bei der:
- Bekämpfung bestehender Hochwasser-und Eisgefahren
- Sicherung und Reparatur von Schadstellen an Deichen; Aufkadung und Verstärkung
- Sicherung der Funktionstüchtigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen (Siele, Schöpfwerke, mobile Pumpanlagen etc.)
- Sicherung und Unterstützung der zuständigen Behörde bei der angeordneten Räumung gefährdeter Gebäude
- Sicherung von Brücken
- Vorhaltung, Vervollständigung und Pflege der Hochwasserschutzmaterialien im Zuständigkeitsbereich
Die Wasserwehr steht während ihres Einsatzes im ständigen Informationsaustausch sowohl mit dem Deichwachbüro als auch mit dem Stab für außergewöhnliche Ereignisse, der sich personell entsprechend der Alarmstufen aufbaut. Der Leiter der Wasserwehr entscheidet gemäß der Gefahrenlage über den Einsatz der ihm unterstellten Kräfte, wobei diese in ihrer Funktion als Multiplikatoren dahin gehend wirksam werden, dass sie beispielsweise bei der Sicherung von Schadstellen den Aufbau einer geeigneten Abwehrmaßnahme beginnen, die dann in der Folge seitens der Bürger weitergeführt und vervollständigt wird.