Bebauungsplan Nr. 84 „Friedhofsweg Plötzky“

Aufstellungsbeschluss

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 84 „Friedhofsweg Plötzky“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 19.12.2024 in seiner 4. Sitzung beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 0082/2024).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 84 „Friedhofsweg Plötzky“ kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.

Nr. 84 „Friedhofsweg Plötzky“

Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab)

Abbildung: Lage im Stadtgebiet/Ortschaft Plötzky (ohne Maßstab)

Das städtebauliche Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 84 “Friedhofsweg Plötzky“ ist die Nutzungsänderung von Wald- in Wohngebiet zur Schaffung von Baurecht für den Bau von Einfamilienhäusern und die Sicherung der Erschließung. Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt.

Die Öffentlichkeit kann sich ab dem Tag der Bekanntmachung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe) auf Vereinbarung während der allgemeinen Sprechzeiten der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) erkundigen und auf der Homepage der Stadt Schönebeck (Elbe) unter der Adresse https://www.schoenebeck.de/ > Bauen & Wohnen > Bauleitplanung den Planungsstand einsehen. Hinweise können erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt abgegeben werden.

Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet.

Schönebeck (Elbe), den 07.02.2025
Knoblauch
Oberbürgermeister