Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) - 1. Änderung
mit Berichtigung vom 31.01.2022
Bekanntmachung zur 1. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) Feststellungsbeschluss und Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat am 14.06.2018 den Feststellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2030 in der Fassung vom 23.04.2018 gefasst (Beschlussvorlage 0569/2018). Die Unterlagen bestehen aus der Planzeichnung, der der zugehörigen Begründung mit dem Umweltbericht und der Anlage. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans wurde durch den Salzlandkreis mit Bescheid vom 15.11.2018 (Aktenzeichen:61.70.01/1.Ä-SBK -18) genehmigt. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Änderung wird mit dem Tag dieser Bekanntmachung wirksam. Das Planungsziel der 1. Änderung ergibt sich aus der Notwendigkeit von planungsrechtlichen Anpassungen hinsichtlich geänderter Nutzungsverhältnisse und Entwicklungszielstellungen im Zusammenhang mit dem Ersatzbau im Bestand mit Erweiterung des Lebensmitteldiscountmarktes (Norma) an der Zimmererstraße / Tischlerstraße als großflächiger Einzelhandelsbetrieb. Anstelle der Gemischten Baufläche erfolgt im Geltungsbereich die Darstellung als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Handel. Der Geltungsbereich der 1. Änderung Flächennutzungsplan ist kongruent zum Geltungsbereich des im Parallelverfahren durchgeführten Bebauungsplans Nr. 22 "Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister- Scholl-Straße", 8. Änderung. Die Lage des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schönebeck (Elbe) ist auf der nachfolgenden Abbildung ersichtlich.
Jedermann kann die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung hierzu und die Zusammenfassende Erklärung gem. § 6 (5) Satz 2 BauGB im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) während der Dienstzeiten
montags von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs von 08:00 - 12:00
donnerstags von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
freitags von 08:00 - 12:00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Die vorgenannten Unterlagen werden ab dem Tag dieser Bekanntmachung auch in das Internet eingestellt und können unter schoenebeck.brain-scc.de/de/bauleitplanung.html sowie auf der Internetseite des Landesportales Sachsen-Anhalt unter www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html eingesehen werden.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Schönebeck (Elbe), dem 02.12.2018
Knoblauch
Oberbürgermeister