EFRE: Schönebeck erhält Zuschüsse

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-​Anhalt

HIER INVESTIERT EUROPA IN DIE ZUKUNFT UNSERES LANDES (externer Link)


  1. Grundschule „Käthe Kollwitz“
  2. Geh-/Radweg Paul-Illhardt-Straße in Schönebeck (Elbe)
  3. Radverkehr "Salzer Straße"
  4. „Beseitigung Vernässung durch Tiefendrainage OT Felgeleben/Sachsenland“
  5. Stadtbibliothek: RFID-Technologie

1. Grundschule „Käthe Kollwitz“

Mit dem STARK III Programm werden energetische und allgemeine Sanierungen vorrangig von Schulen und Kindertagesstätten, aber auch von Sport- oder Museums-Einrichtungen durch EU und Land gefördert. Die EU-Fördergelder kommen dabei aus zwei Fonds: Zum einen ist das der EFRE-Fonds, er speist das Programm bei Vorhaben in Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern, zum anderen ist es der ELER-Fonds, der in Anspruch genommen wird, wenn Vorhaben in kleineren Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohner gefördert werden. Das Land Sachsen-Anhalt bietet einen weiteren Förderanteil im EFRE-Bereich (also für größere Kommunen) für allgemeine Sanierung an – im ELER-Bereich, also in kleineren Kommunen, gibt es so einen Landesförderanteil nicht. Wie das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt mitteilt, unterstützen die EU und das Land Sachsen-Anhalt die Stadt Schönebeck bei der Sanierung der Grundschule „Käthe Kollwitz“.

Sie übernehmen gut 40 Prozent der Gesamtkosten. Insgesamt fließen an die Stadt Schönebeck über das Förderprogramm STARK III 1.281.378,29 Euro (Gesamtkosten 3.157.560,11Euro). Den Förderbescheid überreichte Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder im November 2018 an den Schönebecker Oberbürgermeister Bert Knoblauch. Finanzminister André Schröder: „Es ist schon etwas Besonderes in solch einem historischen Gebäude zu lernen wie hier in der Grundschule „Käthe Kollwitz“. 168 Jahre sind seit der Erbauung des Hauses vergangenen. Die EU und das Land ermöglichen es der Stadt nun, über Fördermittel das Haus den aktuellen Standards anzupassen - vor allem in den Bereichen Brandschutz, Sicherheit und Hygiene.“

Geplante Maßnahmen energetische Sanierung u.a.:

  • Dämmung der Außenwände, Decken und Fußböden
  • Erneuerung der Fenster
  • Austausch der Holztüren durch Aluminiumtüren
  • Abdichtung der Wärmebrücken im Keller

Geplante Maßnahmen allgemeine Sanierung u.a.:

  • Schaffung neuer Sanitärbereiche
  • Neue Räume für die Schulspeisung
  • Neue rauchdichte Innentüren
  • Bau einer Rampenauffahrt am Gebäudeeingang
  • Nistkästen und Brutstätten (Artenschutz)

Erbaut wurde das Gebäude der Grundschule „Käthe Kollwitz“ in Schönebeck im Jahr 1850. Im laufenden Schuljahr 2018/2019 werden hier 112 Jungen und Mädchen unterrichtet.

Die Finanzmittel der Europäischen Union kommen aus Steuergeldern der Mitgliedstaaten, die von deren Bürgerinnen und Bürgern gezahlt werden. Es ist daher das Anliegen der Europäischen Union, die Öffentlichkeit über die mit den Finanzmitteln erzielten Ergebnisse und Erfolge zu informieren und für die Ziele der Europäischen Politik zu sensibilisieren. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu erfahren, wie die Mittel der Union verwendet werden. Damit wird auch ein Beitrag zur Transparenz geleistet, der das Vertrauen in die Europäische Union stärken soll.


Gewährung von Zuwendungen zur Förderung nachhaltiger Mobilität aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Stadt Schönebeck (Elbe) für folgende Investitionsvorhaben: Geh-/Radweg Paul-Illhardt-Straße und Radverkehrsprojekt Salzer Straße. Weitere Informationen unter Weiterlesen. Die Finanzmittel der Europäischen Union kommen aus Steuergeldern der Mitgliedstaaten, die von deren Bürgerinnen und Bürgern gezahlt werden. Es ist daher das Anliegen der Europäischen Union, die Öffentlichkeit über die mit den Finanzmitteln erzielten Ergebnisse und Erfolge zu informieren und für die Ziele der Europäischen Politik zu sensibilisieren. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu erfahren, wie die Mittel der Union verwendet werden. Damit wird auch ein Beitrag zur Transparenz geleistet, der das Vertrauen in die Europäische Union stärken soll. 

2. Geh-/Radweg Paul-Illhardt-Straße in Schönebeck (Elbe)

Durch eine Verbesserung der landesweiten Ausstattung mit Radwegen wird der Anteil des emissionsarmen Radverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen erhöht und eine Verlagerung bzw. Vermeidung von motorisiertem Verkehr angestrebt. Dies dient somit der Zielstellung einer Reduktion der CO2 -Emissionen im Verkehr. Die Stadt Schönebeck (Elbe) erhielt vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einen positiven Zuwendungsbescheid für die Umsetzung eines Investitionsvorhabens zum Ausbau eines Geh-/Radweges Paul-Illhardt-Straße in Schönebeck (Elbe) OT Felgeleben im Jahr 2019. Für die vorgesehene Maßnahme erhält die Stadt Schönebeck (Elbe) Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 in Höhe von ca. 75.000 Euro. Der Eigenanteil der Stadt Schönebeck (Elbe) beläuft sich auf rund 7.500 Euro. Die Bewilligung erfolgte gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung nachhaltiger Mobilität - Radverkehrsanlagen und -infrastruktur. Geplant ist, zwei Abschnitte (50 m und 120 m), die sich zwischen Otto-Kresse-Straße und Leutenberger Straße befinden, grundhaft auszubauen und mit Betonsteinpflaster in einer Breite von 2,50 m zu befestigen. Ziel dieser Maßnahme ist, dass die Paul-Illhardt-Straße von Einmündung Am Gänsewinkel bis Einmündung Leutenberger Straße (940 m) als Gehweg mit Zusatz "Radfahrer frei" beschildert und für Radfahrer genutzt werden kann.


3. Radverkehrsprojekt Salzer Straße in Schönebeck (Elbe)

Für das Radverkehrsprojekt "Salzer Straße" sind Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 beantragt und bewilligt worden. Die Antragstellung erfolgte gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung nachhaltiger Mobilität - Radverkehrsanlagen und -infrastruktur. Die Höhe der Zuwendung beläuft sich auf ca. 112.000 Euro. Der Eigenanteil der Stadt Schönebeck (Elbe) beträgt rund 12.000 Euro. Inhalt der bewilligten Maßnahme ist die Umsetzung des Radverkehrsprojektes Salzer Straße in Schönebeck (Elbe) im Zeitraum 2019/2020. Mit der Ergänzung der Salzer Straße durch eine Radverkehrsanlage kann eine wesentliche Verringerung des CO2-Ausstoßes durch eine Verlagerung des Nutzerverhaltens zugunsten des Radverkehrs erwartet werden. Die Stadt Schönebeck (Elbe) hat 2015 eine verkehrstechnische Untersuchung für eine geeignete Radverkehrsführung auf der Salzer Straße erstellen lassen. Die Verkehrsplanung sieht vor, eine der beiden Einrichtungsfahrbahnen von Süd nach Nord zu schließen, um sie dann als Radweg für den Radverkehr aus nördlicher Richtung in südlicher Richtung vorzuhalten. 2019 werden einige Planungsleistungen fortgeschrieben. Planung, Ausschreibung und Bauausführung ist für das Jahr 2020 vorgesehen.


4. „Beseitigung Vernässung durch Tiefendrainage OT Felgeleben/Sachsenland“ - Erstellung eines technischen Konzepts

Zur Minimierung der Vernässungssituation in dem Wohngebiet Felgeleben/Sachsenland der Stadt Schönebeck (Elbe) ist die Erstellung eines technischen Konzepts für die Beseitigung der Vernässung durch eine Tiefendrainage beauftragt worden. Mit dem Konzept soll die Errichtung einer Tiefendrainage im Grundwasseranströmbereich südlich des Ortsteils Felgeleben/Sachsenland ausgearbeitet werden, um das Absenkziel für den Grundwasserstand dieses Ortsteils zu erreichen.

Mit den Planungsleistungen zur Konzepterstellung (Leistungsphase 1 – 4) wurde das Ingenieurbüro Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH (BCE), Niederlassung Leipzig beauftragt. Das Vorhaben wird aus dem Programm für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) i. H. v. 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

Die Zuwendungssumme beträgt 161.866,17 Euro.

Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem 16.04.2021 und endet am 30.09.2022.


5. RFID-Technologie: Stadtbibliothek

In der Stadtbibliothek ist die Einführung von RFID-Technologie realisiert wurden.  RFID bezeichnet ein Verfahren zur automatischen Identifizierung von Objekten über Funk, wodurch eine kontaktlose Verbuchung/Selbstverbuchung von Medien in der Bibliothek jetzt möglich wird.

Durch Aufstellung einer Rückgabebox im Vordereingang kann nun jeder Benutzer der Stadtbibliothek seine Medien rund um die Uhr zurückgeben.

RFID-Technologie (externer Link)