Bürgerbüro der Stadt Schönebeck (Elbe)

Es wird zwingend um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten. Die Termine können per Email an buergerbuero@schoenebeck-elbe.de mit Angabe einer Rückruf-Telefonnummer oder telefonisch unter (03928) 710-615 zu folgenden Zeiten vereinbart werden: montags 13-14 Uhr; dienstags bis donnerstags 10-12 Uhr. Vielen Dank für das Verständnis.
Hinweise zur Beantragung von Personaldokumenten erhalten Interessenten direkt im Bürgerbüro:
Stadt Schönebeck (Elbe)
SG Bürgerservice
Friedrichstraße 117
39218 Schönebeck (Elbe)
Tel.: +49 3928 710-615 und 616
Öffnungszeiten
Mo.: 8 - 12 Uhr
Di.: 12 - 18 Uhr
Do.: 12 - 16 Uhr
Fr.: 8 - 12 Uhr
Hinweise zu Bürgerangelegenheiten finden Sie auch im Bürger- und Unternehmensservice (BUS) >>
Das Bürgerbüro der Stadt Schönebeck (Elbe) gibt folgende aktuelle Hinweise zu den Fristen und Bearbeitungszeiten von Personaldokumenten:
- Personalausweis
- Der Personalausweis sollte mindestens drei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden.
- Bitte beachten Sie die Wartezeiten auf einen Termin bei der Beantragung von Personaldokumenten.
- Reisepass
- Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung von Reisepässen in der Bundesdruckerei liegt gegenwärtig bei ca. fünf Wochen.
- Ein neuer Reisepass muss deshalb rechtzeitig beantragt werden, da nur in ganz besonderen Einzelfällen ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden darf.
- Bitte beachten Sie die Wartezeiten auf einen Termin bei der Beantragung von Personaldokumenten.
- Expresspass
- Die Ausstellung eines Expresspasses ist kurzfristig möglich (Bearbeitungszeit fünf Werktage).
- Es wird jedoch eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 32,00 Euro erhoben.
- Bitte beachten Sie die Wartezeiten auf einen Termin bei der Beantragung von Personaldokumenten.
- Kinderreisepass
- Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert.
- Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.
- Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
- Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
- Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.
- Soll für das Kind unter 12 Jahren ein Reisedokument mit mehrjähriger Gültigkeit ausgestellt werden, kann – in Abhängigkeit vom Reiseziel – ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
- Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums jederzeit erfolgen.
- Bitte beachten Sie die Wartezeiten auf einen Termin bei der Beantragung von Personaldokumenten.