Eingeschränkter Regelbetrieb ab 1. März 2021
Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat am heutigen Dienstag den neuen Erlass zum eingeschränkten Regelbetrieb von Kindertageseinrichtungen herausgegeben. Demnach wird ab Montag, 1. März 2021, der Betrieb in den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder unter eingeschränkten Bedingungen gemäß der Regelungen der 9. SARS-CoV-2-EindV-4 aufgenommen. Damit ist allen Kindern wieder der Zugang zu den Kindertageseinrichtungen möglich.
Auch die Hortbetreuung findet gemäß den Vorgaben des Kinderförderungsgesetzes statt, allerdings im eingeschränkten Regelbetrieb. In Kitas und Horten wird die Bildung von Kohorten empfohlen, beziehungsweise sind die Abstandsregeln einzuhalten.
Die Bring- und Abholzeiten der Kinder sind möglichst kurz zu halten, Kontakte möglichst reduziert zu halten. Auch im eingeschränkten Regelbetrieb sind die Infektionsschutz- und Hygienevorgaben weiterhin strikt zu beachten. Den Erlass finden Sie hier.