Bebauungsplan Nr. 22 - 8. Änderung

Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe) zum Bebauungsplan Nr. 22 "Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister- Scholl-Straße", 8. Änderung gemäß § 10 (3) BauGB

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat am 14.06.2018 den Satzungsbeschluss zum o.g. Bebauungsplanverfahren in der Fassung vom 23.04.2018 gefasst (Beschlussvorlage 0571/2018). Die Begründung (mit Umweltbericht) wurde gebilligt. Der Bebauungsplan Nr. 22 "Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister- Scholl-Straße", 8. Änderung  tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft. Das Planungsziel des Bebauungsplans Nr. 22 "Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister- Scholl-Straße", 8. Änderung ergibt sich aus der Notwendigkeit von planungsrechtlichen Anpassungen hinsichtlich geänderter Nutzungsverhältnisse und Entwicklungszielstellungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Lebensmitteldiscountmarktes (Norma) an der Zimmererstraße / Tischlerstraße als großflächigen Einzelhandelsbetrieb. Hieraus erwachsen die städtebauliche Zielstellung und das Erfordernis, das im rechtskräftigen Bebauungsplan im Bereich des Lebensmittelmarktes festgesetzte Mischgebiet in ein Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung "Handel" zu ändern. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist kongruent mit dem Geltungsbereich der im Parallelverfahren durchgeführten 1. Änderung des Flächennutzungsplans. Die Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 22 "Gemischtes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet Geschwister- Scholl-Straße", 8. Änderung ist auf der nachfolgenden Abbildung ersichtlich.

Jedermann kann den Bebauungsplan, die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) während der Dienstzeiten

montags        von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs     von 08:00 - 12:00
donnerstags  von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
freitags          von 08:00 - 12:00 Uhr

 

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Die vorgenannten Unterlagen werden ab dem Tag dieser Bekanntmachung auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse www.schoenebeck-elbe.de à Bauen & Wohnen à Bauleitplanung sowie auf der Internetseite des Landesportales Sachsen-Anhalt unter der Adresse: https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html eingesehen werden.

Unbeachtlich werden nach § 215 BauGB

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Weiterhin wird auf die Rechtsfolgen nach § 8 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hingewiesen:

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dabei sind die verletzte Vorschrift und die Tatsache, die den Mangel ergibt, zu bezeichnen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Schönebeck (Elbe), dem 02.12.2018
Knoblauch
Oberbürgermeister

Anlagen B-Plan 22, 8. Änderung:

Datei Beschreibung Dateigröße
Auswirkungsanalyse
2.35 MB
Begründung
0.72 MB
Biotop- und Nutzungstypen
0.27 MB
Geotechnischer Bericht
1.46 MB
Nutzungsbeispiel
0.63 MB
Planzeichnung
4.86 MB
Zusammenfassende Erklärung
1.87 MB