Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan wird als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Zusammen mit den Bebauungsplänen, der sogenannten verbindlichen Bauleitplanung, ist er das wichtigste Instrument kommunaler Planungshoheit.
Der Flächennutzungsplan dient dazu, die beabsichtigte Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in Grundzügen darzustellen. Mit ihm wird gezeigt, welche Flächen auf dem Gemeindegebiet für welchen Zweck beispielsweise als Baugebiet, für Straßen, für Industriegebiete, für Grünflächen usw. genutzt werden sollen.
Ist der Flächennutzungsplan erst einmal beschlossen und genehmigt, ist er Leitlinie für die Behörden, aber für den Bürger nicht verbindlich.Das heißt, aus dem Flächennutzungsplan kann der Bürger z.B. noch kein Recht zum Bauen ableiten. Trotzdem kann der Flächennutzungsplan den Wert eines Grundstücks beeinflussen, wenn das Grundstück beispielsweise auf einer Fläche liegt, die als Bauland beschrieben ist (Bauerwartungsland). Aus den Flächennutzungsplänen werden im Allgemeinen die Bebauungspläne entwickelt. Dem Flächennutzungsplan muss aber nicht zwingend und nicht sofort ein Bebauungsplan folgen.
Die Unterlagen zum Flächennutzungsplan stellen wir Ihnen als PDF-Files in den Kacheln (Untermenüs) zur Verfügung.