Bebauungsplan Nr. 80 „Reisemobilstellplatz Müllerstraße“

Aufstellungsbeschluss 2022

Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 80 „Reisemobilstellplatz Müllerstraße“

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 80 „Reisemobilstellplatz Müllerstraße“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 10.02.2022 in seiner 21. Sitzung beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 0366/2022). Der Umring ist auf dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt und diesem zu entnehmen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 80 „Reisemobilstellplatz Müllerstraße“ befindet sich nördlich der Müllerstraße am Elbufer gelegen innerhalb der Gemarkung Schönebeck in der Flur 1 und umfasst die Flurstücke 37/4 und 37/5. Der Geltungsbereich befindet sich überwiegend im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Er ist auf der nachfolgenden Übersichtskarte auf der Grundlage des ALK/ALKIS S-Daten vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen- Anhalt (LVermGeo) dargestellt:

(Siehe rechte Spalte)

Es handelt sich um eine versiegelte Fläche die rechtlich derzeit nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Die Teilfläche 37/4 ist im Bebauungsplan Nr. 22 „Gemischtes Wohn-, Industrie-, und Gewerbegebiet Geschwister-Scholl-Straße“ als Fläche für Maßnahmen zum Schutz und Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Der Bebauungsplan ist aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die derzeitige Darstellung der Fläche umfasst die Signatur Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage. In der unmittelbaren Nachbarschaft befindet sich das Wohngebiet Streckenweg und die Vorhabenflächen des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 29 „Am Elbufer“ sowie das Bestandsgebiet an der Müllerstraße. Das Vorhabengebiet ist Überschwemmungsgebiet. Somit ist das übergeordnete Fachrecht berührt. Fachrechtliche Schnittpunkt ergeben sich nach derzeitiger Kenntnis auch mit dem Naturschutzrecht, denn das Elbufer bildet die Grenze zum FFH-Gebiet 0050 von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG, dem Gebiet Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg. Hier ist ebenso der Grenzverlauf des Biosphärenreservates Mittelelbe (BR 0004) beachtlich. In diesem Kontext soll eine hoch anspruchsvolle Planungsaufgabe bewältigt werden, die der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung Rechnung tragen muss. Die Notwendigkeit weiterführender Verfahren und erforderlicher Gutachten wird im Verfahren geklärt.

Die Öffentlichkeit kann sich ab dem Tag der Bekanntmachung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe) auf Vereinbarung während der allgemeinen Sprechzeiten der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) erkundigen und auf der Homepage der Stadt Schönebeck (Elbe) unter der Adresse http://www.schoenebeck-elbe.de à Bauen & Wohnen à Bauleitplanung den Planungsstand einsehen. Hinweise können erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt abgegeben werden.

Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet.

Schönebeck (Elbe), den 27.03.2022

Knoblauch
Oberbürgermeister