Kommunale Wärmeplanung

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1.1 Was ist kommunale Wärmeplanung?

Die Stadt Schönebeck strebt eine zukunftsfeste Wärmeversorgung an, die sowohl bezahlbar als auch verlässlich ist. Die Kommunale Wärmeplanung dient dabei als strategisches Instrument, um die lokale Wärmewende sozialverträglich und wirtschaftlich umzusetzen.

Ziel ist es, die Energieversorgung unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu gestalten und gleichzeitig die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. Dabei werden lokale Potenziale genutzt, um eine nachhaltige und kosteneffiziente Wärmeversorgung sicherzustellen.


1.2 Wie wird das Konzept erstellt?

Im Zuge der Kommunalen Wärmeplanung wird zunächst der IST-Zustand der Energieversorgung in Schönebeck ermittelt. Zur Bestandsanalyse gehören die Wärmeverbräuche und -bedarfe von Wohn- und Nichtwohngebäuden (z.B. Industrie, kommunale Gebäude), Kennzahlen der Energieerzeugungsanlagen sowie eingesetzte Energieträger. Ergänzend wird die vorhandene Energieinfrastruktur (Strom-, Gas-, Wärmenetze) erfasst.

Anschließend werden lokale Erneuerbare-Energie Potentiale (inklusive Abwärme aus Industrie) und Sanierungspotentiale identifiziert, die für die zukünftige Wärmeversorgung in Schönebeck theoretisch genutzt werden können. Die Sanierungspotentiale zeigen dabei die Möglichkeiten zur Senkung des Wärmebedarfs des Gebäudebestandes auf. Der Wärmeplan wirkt nicht als Verpflichtung für Gebäudeeigentümer bestimmte Sanierungsmaßnahmen anzugehen.

Aufbauend auf der Bestandsanalyse und der Potentialanalyse wird das Gemeindegebiet in Versorgungsgebiete eingeteilt. Es werden Zielszenarien und Maßnahmen aufgestellt sowie eine Umsetzungsstrategie erarbeitet. Basierend darauf erfolgen Detailplanungen und ein Monitoring. (Siehe 5.1)
Details dazu werden nach Projektfortschritt hier veröffentlicht.


1.3 Ablauf der kommunalen Wärmeplanung?       ⇒
Projektkick-Off Bestands- und Potentialanalyse Öffentlichkeits-beteiligung Erstellung Zielszenario Öffentlichkeits-beteiligung Umsetzungs-strategie
25.04.2025 2. Quartal 2025 17.06.2025 3. Quartal 2025 3. Quartal 2025 4. Quartal 2025

1.4 Wer erstellt das Konzept?

Die Kommunale Wärmeplanung wird durch die GICON Großmann Ingenieure Consult GmbH mit Unterstützung durch die ENEKA - Energie und Karten GmbH erstellt, deren Software genutzt wird Die Erarbeitung des Konzeptes erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung und ausgewählten Akteursgruppen.


1.5 Gesetzliche Grundlagen zur Wärmeplanung

Für die kommunale Wärmeplanung sind zwei Gesetze wichtig:

  1. Gebäudeenergiegesetz (GEG): Dieses Gesetz soll die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern und den Einsatz erneuerbarer Energien fördern. Es legt strenge Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden fest. Zukünftig dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien liefern.
  2. Wärmeplanungsgesetz (WPG): Dieses Gesetz regelt die Erstellung von Kommunalen Wärmeplänen. Städte in der Größe von Schönebeck müssen bis Mitte 2028 mit ihrem Wärmeplan fertig sein.

Beide Gesetze wirken zusammen, um die Klimaziele zu erreichen und die Wärmeversorgung im Sinne der Nachhaltigkeit, Bezahlbarkeit und des sparsamen Energie-Einsatzes zu verbessern.


1.6 Fördermittel

Mit Bescheid vom 25.09.2024 erhielt die Stadt Schönebeck (Elbe) die Zusage, dass die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung aus Mitteln des Bundes gefördert wird. Die Vorbereitung der Ausschreibung begann unmittelbar im Anschluss an die Zusage der 90%igen Förderung, denn die Zeit ist knapp. In nur einem Jahr soll der beste und kosteneffizienteste Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung für unsere Stadt ermittelt werden.

Förderkennzeichen: 67K29210
Laufzeit: 1. November 2024 bis 31. Oktober 2025

2 Bestandsanalyse

Die detaillierte Bestandsanalyse ist derzeit noch im Gange. Die Ergebnisse werden hier veröffentlicht und im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung am 17.06.2025 im Rathaussaal vorgestellt.


3 Potentialanalyse

Die detaillierte Potenialanalyse ist derzeit noch im Gange. Die Ergebnisse werden hier veröffentlicht und im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung am 17.06.2025 im Rathaussaal vorgestellt.


4 Zielszenario - Wo wollen wir hin?

Aufbauend auf den Ergebnissen der Bestands- und Potentialanalyse wird ein Zielszenario definiert. Im Zielszenario wird beschrieben, wie die Wärmeversorgung im Jahr 2045 klimaneutral aussehen kann. Dabei werden für verschiedene Teilräume der Gemeinde geeignete Versorgungsformen identifiziert - etwa Wärmenetze, Einzelheizungen mit Wärmepumpen oder Biomasse.

Das Zielszenario ist technologieoffen und bildet die langfristige Vision ab - ohne bereits festzulegen, wann was konkret umgesetzt wird. Die Erstellung des Zielszenarios steht aktuell noch aus. Eine Veröffentlichung eines Entwurfes wird im Q3 angestrebt.


5 Umsetzungsstrategie und Fortschreibung

Die Umsetzungsstrategie konkretisiert den Weg zum Zielszenario. Sie enthält:

  • priorisierte Maßnahmen (z.B. Ausbau eines Wärmenetzes in einem bestimmten Gebiet),
  • einen zeitlichen Fahrplan mit kurz-, mittel- und langfristigen Schritten,
  • eine Einschätzung der Machbarkeit, z.B. hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Genehmigungen oder Netzverfügbarkeit, und
  • Ansätze zur Finanzierung und Förderung.

Die Umsetzungsstrategie ist damit ein zentrales Element der kommunalen Wärmeplanung - sie zeigt, wie aus der Vision Schritt für Schritt Realität wird. Die Fertigstellung des kommunalen Wärmeplans inkl. Umsetzungsstrategie ist für Q4 2025 geplant.


5.1 Fortschreibung - Wärmeplanung bleibt aktuell

Technologien entwickeln sich, neue Daten werden verfügbar, gesetzliche Rahmenbedingungen ändern sich. Deshalb ist die kommunale Wärmeplanung ein dynamisches Instrument, das regelmäßig überprüft und fortgeschrieben wird. So bleibt der Plan aktuell und handlungsfähig - und passt sich den tatsächlichen Entwicklungen vor Ort an.


5.2 Was bedeutet das für Sie?
  • Verlässlichkeit: Der Plan schafft langfristige Orientierung - für Eigentümer, Unternehmen und die Gemeinde.
  • Flexibilität: Wer heute noch nicht umrüsten kann, wird durch Übergangsregelungen und spätere Anpassungen nicht benachteiligt.
  • Mitgestaltung: Bei der Erstellung des Konzeptes und dessen Fortschreibung werden Beteiligung und Rückmeldungen aus der Bevölkerung eine wichtige Rolle spielen.