Kommunale Wärmeplanung
Am 17. November 2023 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Es trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Das Gesetz schafft die Grundlagen für die Einführung einer verbindlichen und flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland. Damit soll die Wärmeversorgung mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 umgestellt werden. Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl gedeckt.
Mit Bescheid vom 25.09.2024 erhielt die Stadt Schönebeck (Elbe) die Zusage, dass die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung aus Mitteln des Bundes gefördert wird. Die Vorbereitung der Ausschreibung begann unmittelbar im Anschluss an die Zusage der 90%igen Förderung, denn die Zeit ist knapp. In nur einem Jahr soll der beste und kosteneffizienteste Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung für unsere Stadt ermittelt werden.
Laufzeit: 1. November 2024 bis 31. Oktober 2025
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