Kommunale Wärmeplanung

Am 17. November 2023 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Es trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Das Gesetz schafft die Grundlagen für die Einführung einer verbindlichen und flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland. Damit soll die Wärmeversorgung mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 umgestellt werden. Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl gedeckt.


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