Steuern und Beiträge
Sachgebiet Steuern und Beiträge
Aktuelle Information:
Das Sachgebiet Steuern und Beiträge der Stadt Schönebeck (Elbe) weist darauf hin, dass seit dem 1. Mai 2025 bei der Anmeldung eines Hundes keine Hundesteuermarken mehr ausgegeben werden. Die bisher ausgegebenen Hundesteuermarken sind bei Abmeldung des Hundes nicht an die Stadt Schönebeck (Elbe) zurückzugeben. Die Kontrolle der Anmeldung erfolgt zukünftig über das Auslesen des Transponders.“
Bereich Steuern:
Steuerart | Gesetzliche Grundlagen in der jeweils gültigen Fassung | Fälligkeit |
Gewerbesteuer (Realsteuer) |
Abgabenordnung |
15.02.;15.05;15.08;15.11. des Jahres |
Grundsteuer A und B (Realsteuer) |
Abgabenordnung |
15.02.;15.05;15.08;15.11. des Jahres oder auf Antrag am 01.07. des Jahres |
Hundesteuer (Aufwandssteuer) |
Kommunalverfassungsgesetz LSA |
15.02.;15.05;15.08;15.11. des Jahres oder auf Antrag am 01.07. des Jahres |
Zweitwohnungssteuer (Aufwandssteuer) |
Kommunalverfassungsgesetz LSA |
01.07. des Jahres |
Vergnügungssteuer (Aufwandssteuer) |
Kommunalverfassungsgesetz LSA |
Sofort oder nach Bescheidfestsetzung innerhalb von 10 Tagen |
Straßenreinigung (Aufwandssteuer) |
Kommunalverfassungsgesetz LSA |
01.07. des Jahres |
Bereich Beiträge
Beitragsart | Gesetzliche Grundlage in der jeweils gültigen Fassung | Fälligkeit |
Erschließungsbeiträge |
Kommunalverfassungsgesetz LSA |
Einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. |
Umlage Gewässerunterhaltung Ehle/ Ihle |
Wassergesetz LSA |
Einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides |
Umlage Gewässerunterhaltung Elbaue |
Wassergesetz LSA |
Einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides |
Hinweis:
Die entsprechenden Antrags- bzw. Änderungsformulare und Datenschutzhinweise entnehmen Sie bitte dem Link Formularservice unter SG Steuern und Beiträge und in der rechten Spalte.