Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 60 "Paulstraße"
Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in seiner Sitzung am 16. September 2014 den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 60 "Paulstraße", Schönebeck (Elbe), bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung gebilligt und
als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen, Beschluss-Nr. 0015/2014. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr.60 "Paulstraße" tritt mit dem Tag dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan mit Begründung kann ab sofort in der Stadtverwaltung Schönebeck (Elbe), im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt, Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) durch Jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird durch die Mitarbeiter des Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamts Auskunft erteilt. Die vorgenannten Planunterlagen sind mit dieser Bekanntmachung auch im Internet eingestellt und können unter der Internetadressse: http:/www.schoenebeck-elbe.de eingesehen werden.
Unbeachtlich werden nach § 215 BauGB
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Schönebeck (Elbe), den 05.10.2014
Knoblauch
Oberbürgermeister
Die vorgenannten Planunterlagen stellen wir Ihnen als PDF unten in den Anlagen zu dieser Seite zum Download bereit. Den Reader finden Sie hier, Adobe® Acrobat Reader (externer Link) für die PDF-Files.