Demokratie leben!

Partnerschaft für Demokratie in Schönebeck (Elbe)

„Demokratie leben! – Demokratie fördern, Vielfalt gestalten, Extremismus vorbeugen" - Menschenfeindliche Äußerungen und Handlungen gefährden die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Daher fördert das Bundesfamilienministerium mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bereits seit 2015 Projekte, die sich für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit einsetzen.

Auch die Stadt Schönebeck (Elbe) nutzt die gesammelten positiven Erfahrungen der vorangegangenen Förderprogramme in ihrer Partnerschaft für Demokratie und beteiligt sich seit 2016 aktiv am Bundesprogramm „Demokratie leben!". Im Januar 2020 begann nun die zweite Förderperiode (2020 – 2024).

„Demokratie leben!“ ist als lernendes, das heißt auf Veränderung angelegtes, Programm konzipiert. Für die jetzt startende, zweite Förderperiode wurden die Ziele des Bundesprogramms neu justiert und stärker fokussiert – vor allem mit Blick auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt engagierte Menschen, die sich direkt vor Ort für unsere Demokratie und die Zivilgesellschaft einsetzen.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter https://www.demokratie-leben.de/ (externer Link). "Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben!"

Unter der Federführung der Stadt Schönebeck (Elbe) besteht über das Bundesprogramm die Möglichkeit, Kleinstprojekte von Einrichtungen, Organisationen, Vereinen etc. zu fördern. Jugendliches Engagement (in Form von Veranstaltungen / Projekten) wird durch den vom Bundesprogramm bereit gestellten Jugendfonds gesondert gefördert. Die „Partnerschaft für Demokratie Schönebeck“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, Vielfalt und Teilhabe in der Schönebecker Zivilgesellschaft voranzutreiben, ein tolerantes Miteinander zu fördern und somit eine lebendige Demokratie vor Ort zu gestalten.


Weitere Informationen unter:


Anträge:

Weitere wichtige Hinweise zur Antragsstellung entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Checkliste unter Anträge!

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