6. Änderung des Flächennutzungsplanes
Einleitung des Verfahrens
Der Einleitungsbeschluss des Verfahrens zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) in seiner 4. Sitzung am 19.12.2024 beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 0081/2024). Der Umring ist auf dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt und diesem zu entnehmen.
Ziel der Änderung ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes an den im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 83 „Freizeit- und Versorgungsanlagen im Bereich Ferienpark Plötzky“, Mit dem Bebauungsplanverfahren soll der touristisch geprägte Ferien- und Freizeitpark Plötzky mit Beherbergung, Camping, Ferienhäusern und ergänzenden Einrichtungen sowie gastronomischen Einrichtungen, Freizeitangeboten für Familien und tourismusbezogenen Gewerbenutzungen bauplanungsrechtlich gesichert und weiterentwickelt werden. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) sind für die in Rede stehenden Bereiche die Nutzungsarten Sonderbau-, Landwirtschafts-, Grün- und Waldfläche gegenwärtig dargestellt. Insofern soll die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das begehrte Vorhaben durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) ist auf der nachfolgenden Übersichtskarte auf der Grundlage der ALK/ALKIS-Daten vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen- Anhalt (LVermGeo) dargestellt:
Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab)
Abbildung 2: Lage im Stadtgebiet (ohne Maßstab)
Die Öffentlichkeit kann sich ab dem Tag der Bekanntmachung bis zum 30.04.2025 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe) auf Vereinbarung während der allgemeinen Sprechzeiten der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) erkundigen und auf der Homepage der Stadt Schönebeck (Elbe) unter der Adresse https://www.schoenebeck.de/ > Bauen & Wohnen > Bauleitplanung den Planungsstand einsehen. Hinweise können erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Amt für Stadtplanung und Bauwesen abgegeben werden.
Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet.
Schönebeck (Elbe), den 07.02.2025
Knoblauch
Oberbürgermeister