Erklärung zur Barrierefreiheit

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Erklärung zur Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen:

Die Stadt Schönebeck (Elbe) ist sehr bemüht, ihre Website https://www.schoenebeck.de/ und ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf dieser Webseite Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit. Sie gilt für die unter https://www.schoenebeck.de/ veröffentlichte Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe).

Um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention voranzutreiben sowie Teilhabebarrieren und Teilhabedefizite abzubauen, wurde im Land Sachsen-Anhalt das Programm "Örtliches Teilhabemanagement" aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Auch der Salzlandkreis setzte das Projekt "Örtliches Teilhabemanagement im Salzlandkreis" seit Februar 2018 um. Als Mitglied der Arbeitsgruppe "Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben" des Örtlichen Teilhabemanagements des Salzlandkreises wird die Arbeit stetig weitergeführt, um die Teilhabebarrieren und Teilhabedefizite weiter abzubauen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Webseite https://www.schoenebeck.de/ ergeben sich aus Paragraph 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt, Paragraph 11 Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Internetseite ist nicht mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.


Nicht barrierefreie Inhalte:

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

  • Auf mehreren Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
  • Auf fast allen Seite gibt es ein 'object' Elemente ohne Beschriftung. Diese können beispielsweise Audios oder Videos enthalten. | WCAG: 1.1.1
  • Auf vielen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
  • Auf einzelnen Seiten gibt es 'iframe' Elemente ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den iframes ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
  • Auf einer Seite gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind. | WCAG: 1.3.1
  • Auf einzelnen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. | WCAG: 4.1.2
  • Auf mehreren Seiten gibt es Tabellen, die nicht korrekt angelegt sind. Nicht alle Tabellendaten sind Tabellenköpfe zugeordnet. Es ist nicht immer klar welcher Tabelleninhalt zu welchem Tabellenkopf gehört. | WCAG: 1.3.1
  • Auf mehreren Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1
  • Auf mehreren Seiten sind Links nicht vom umgebenden Text unterscheidbar. | WCAG: 1.4.1
  • Auf mehreren Seiten gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung. | WCAG: 2.5.3
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern. | WCAG: 4.1.2

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellen:

  • Auf vielen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert. | WCAG: 1.1.1

Barriere: Nicht-Text-Inhalte (Bsp. Video-Einbindung, Formularmodule, Karten, Medien, Captcha)

  • Aufgezeichnete Videos ohne synchrone Untertitel per Modul eingebunden
    • Videos weisen keine synchronen Untertitel, Audiodeskription oder Volltext-Alternativen auf
    • Es besteht die Möglichkeit automatisch durch https://www.youtube.com/ erzeugte Untertitel einzublenden
    • Es besteht die Möglichkeit den Link in einem neuen Tab zu öffnen oder den Link in ein anderes Fenster ggf. in eine entsprechende Teilhabe-Software_Anwendung zu kopieren
  • Videos (live) mit Untertiteln
    • Prüfschritt nicht anwendbar, da noch kein Anwendungsfall
    • Es sind keine Live-Übertragungen vorhanden
    • Bei eventuell zukünftigen Übertragungen von Stadtratssitzungen werden die Anforderungen auf Teilhabe geprüft
  • Ton abschaltbar
    • Die Seite enthält keine Tonelemente, die automatisch abgespielt werden
  • Veranstaltungskalender
    • Enthält eine geografische Karte, die technologisch nicht vollständig ohne Maus bzw. Gestensteuerung bedienbar ist
    • Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die barrierefreie Darstellung und Bedienung noch ein Forschungsthema ist und es keine wirtschaftlich umsetzbaren praktischen Methoden und Technologien gibt
    • Barrierefrei gestaltete Alternativen sind nicht bekannt
    • Kontrastversion des Kartenmaterials nicht verfügbar
  • Bürgermelder
    • Enthält eine geografische Karte, die technologisch nicht vollständig ohne Maus bzw. Gestensteuerung bedienbar ist
    • Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die barrierefreie Darstellung und Bedienung noch ein Forschungsthema ist und es keine wirtschaftlich umsetzbaren praktischen Methoden und Technologien gibt
    • Barrierefrei gestaltete Alternativen sind nicht bekannt
    • Kontrastversion des Kartenmaterials nicht verfügbar
    • Herausgeber des Angebotes ist das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
    • Technische Realisierung übernimmt die Teleport GmbH
    • Nutzerbetreuung übernimmt das Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
  • Hintergrundkarte in den Kartenviewern (Artikel, Formulare,…)
    • Kontrastversion des Kartenmaterials nicht verfügbar
    • Eine technische Anpassung über eine Teilhabe-Software oder weitere Anwendungen ist nicht bekannt
  • Kartenelemente
    • einzeichnen Funktion nicht barrierefrei
    • ohne Maus bzw. Gestensteuerung kann die Zeichenfunktion über die Basistechnologie nicht realisiert werden
    • Ein Zeichen über die Cursortasten etc. wird derzeit nicht unterstützt
    • Eine technische Anpassung über eine Teilhabe-Software oder weitere Anwendungen ist nicht bekannt
  • Medien
    • Unzureichende alternative Beschreibung bei Video- und Bildelementen
    • Alt-Tags vorhanden
    • Längere Beschreibung nicht möglich (Bilder, Videos)
    • Mit zukünftigen CMS Updates werden neue Lösungen erarbeitet
  • Konsequente Umsetzung von Mehrsprachigkeit
    • Inhalte wie Medien, Adressen, Veranstaltungen etc. lassen sich nur eingeschränkt darstellen
    • Begründung: Redaktionsbereich ist grundsätzlich deutsch
    • Übersetzungen lassen sich über Browser und externe Anwendungen realisieren
  • Konsequentes Benutzen von Aria-Attributen zur Beschreibung von Elementen
    • Bessere Vorbereitung für Screenreader
    • Mit zukünftigen CMS Updates werden neue Lösungen erarbeitet
  • Kalender-Eingabe Element bei Formularen
    • Tastaturbedienung nicht möglich
    • Mit zukünftigen CMS Updates werden neue Lösungen erarbeitet
  • Captcha
    • Abfragen Captcha nur als Bild verfügbar (Text aus Bild erkennen)
    • Mit zukünftigen CMS Updates werden neue Lösungen erarbeitet
  • Redaktionelle Eingaben
    • Keine mausfreie Eingabe
    • Nicht barrierefrei-konforme Eingabeelemente
    • Mit zukünftigen CMS Updates werden neue Lösungen erarbeitet

Barriere: Kontrast

  • Kontraste nicht immer ausreichend
    • Die Seite der Stadt Schönebeck (Elbe) kann im Kontrastmodus oder Standardmodus angesehen werden
    • Weitere Kontrastauswahlmöglichkeiten können über den Browser, ein Plugin, eine App oder weitere zukünftige Module nach BITV ausgewählt werden

Zusätzliche Informationen

  • Einfache Sprache
    Die Stadt Schönebeck (Elbe) ist bemüht, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen und die Artikel so zu schreiben, dass auch mit dem Thema weniger erfahrene Besucherinnen und Besucher sie verstehen. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular, wenn Ihrer Ansicht nach ein Artikel Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.
  • Umgang mit  Abkürzungen und Fachbegriffen
    Die Stadt Schönebeck (Elbe) vermeidet weitgehend die Nutzung von Abkürzungen oder schreibt das Abgekürzte beim ersten Auftreten voll aus, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular, wenn Sie in dem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.
  • Genderhinweis
    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website teilweise die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.


Erstellung der Erklärung:

Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 18. Juni 2021 veröffentlicht.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 25. März 2025 aktualisiert.

Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/ zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.

Den Stand der Barrierefreiheit ermittelt die Stadt Schönebeck (Elbe) kontinuierlich durch eigene Prüfung in Zusammenarbeit, Realisation und technischer Umsetzung mit der brain-SCC GmbH. Diese Seite wird mit dem brain-cms für Kommunen und öffentliche Einrichtungen gepflegt. Web-Contentmanagement by https://www.brain-scc.de/.


Feedback und Kontaktangaben:

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit der Stadt Schönebeck (Elbe) Kontakt auf. Die Stadt erklärt Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen die Stadt gemacht hat. Die Stadt Schönebeck (Elbe) beantwortet Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können die Stadt Schönebeck (Elbe) über folgende Adresse kontaktieren:

Stadt Schönebeck (Elbe)
Gleichstellungsbeauftragte
Andrea Alzuro Lopez
Breiteweg 11
39218 Schönebeck (Elbe)
 Tel. +49 3928 710-303
E-Mail:

Die Stadt Schönebeck (Elbe) wird versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.


Schlichtungsverfahren:

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit der Website der Stadt Schönebeck (Elbe) unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Landesfachstelle für Barrierefreiheit wenden.

Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Käsperstraße 31
39261
Zerbst/Anhalt

039237510
https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle
Unfallkasse Sachsen-Anhalt