Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Schönebeck (Elbe)

Öffentlichkeitsbeteiligung
Bekanntmachung der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Schönebeck (Elbe) Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f ...
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EU-Lärmkartierung

Die Stadt Schönebeck (Elbe) ist gemäß § 47 c BImSchG sowie der 34. BImSchV zur Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen mit 3 Mio. Kfz/Jahr verpflichtet. Die gesetzlichen Regelungen hierfür sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz, in der Richtlinie 2002/49/EG des ...
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