Die Stadt Schönebeck (Elbe) ist gemäß § 47 c BImSchG sowie der 34. BImSchV zur Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen mit 3 Mio. Kfz/Jahr verpflichtet. Die gesetzlichen Regelungen hierfür sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz, in der Richtlinie 2002/49/EG des ...
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