Bebauungsplan Nr. 69 „Perlberg Pretzien“

Freitag, den 22. Februar 2019 um 13:17 Uhr
Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 69 „Perlberg Pretzien“

Der Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 69 „Perlberg Pretzien“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgegeben. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 08.03.2018 in seiner 33. Sitzung als Beschlussvorlage 0536/2018 beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Umring gemäß dem Beschluss vom 08.03.2018 ist auf dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt und diesem zu entnehmen.

Das Plangebiet hat einen Geltungsbereich von insgesamt ca. 4,5 ha Fläche.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 69 „Perlberg Pretzien“  im Regelverfahren ist die Herstellung der Ordnung und Sicherheit im Plangebiet in Anpassung an die faktische Entwicklung. Die Herstellung des Planungsrechtes soll als Grundlage zur Umsetzung einer gesicherten Erschließung dienen. Die Weiterentwicklung der Flächen ist entsprechend den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Schönebeck (Elbe) gemäß beiliegender Flächenaufteilung erfolgen.

Den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Magdeburger Straße/ Hohendorfer Straße“ zeigt nachfolgende Übersichtskarte auf der Grundlage des ALK/ALKIS LVermGeo Land Sachsen-Anhalt:

Schönebeck (Elbe), den 25.03.2018

Knoblauch
Oberbürgermeister

Anlagen B-Plan 69:

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Übersichtsplan Aufstellungsbeschluss
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