Bebauungsplan Nr. 36 „Wohnungsbau Füllkuhle“

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in seiner Sitzung am 10.09.1998 den Bebauungsplan Nr. 36 „Wohnungsbau Füllkuhle“als Satzung beschlossen. Die Satzung wurde am 23.09.1998 bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 36 „Wohnungsbau Füllkuhle“ trat mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann die Satzung des Bebauungsplans und die dazugehörigen Unterlagen im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Gemäß § 215 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) werden eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Schönebeck (Elbe), Markt 1, 39218 Schönebeck (Elbe), unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts, geltend gemacht worden sind.
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Anlagen B-Plan 36:

Datei Beschreibung Dateigröße
Begründung
0.60 MB
Planzeichnung
1.61 MB
Satzungsbeschluss BP 36
10.50 KB