Bebauungsplan Nr. 17 „Gartenstadt Blauer Steinweg, Teil 2“

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in seiner Sitzung am 27.01.1994 den Bebauungsplan Nr. 17 „Gartenstadt Blauer Steinweg, Teil 2“ als Satzung beschlossen. Die Satzung wurde am 08.06.1994 bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 17 „Gartenstadt Blauer Steinweg, Teil 2“ trat mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Die 1. geringfügige Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Gartenstadt Blauer Steinweg, Teil 2“ wurde durch den Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 07.03.1996 beschlossen.
Die 2. geringfügige Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Gartenstadt Blauer Steinweg, Teil 2“ wurde durch den Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 12.09.1996 beschlossen.
Die 3. geringfügige Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Gartenstadt Blauer Steinweg, Teil 2“ wurde durch den Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 15.04.1999 beschlossen.
Die 4. geringfügige Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Gartenstadt Blauer Steinweg, Teil 2“ wurde durch den Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 15.11.1999 beschlossen.
Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Gartenstadt Blauer Steinweg, Teil 2“ wurde durch den Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 15.09.2000 beschlossen und trat am 18.10.2000 in Kraft.
Die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Gartenstadt Blauer Steinweg, Teil 2“ wurde durch den Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 26.10.2000 beschlossen und trat am 22.11.2000 in Kraft.
Die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Gartenstadt Blauer Steinweg, Teil 2“ wurde durch den Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 20.09.2007 beschlossen und trat am 08.10.2007 in Kraft.
Jedermann kann die Satzung des Bebauungsplans und die dazugehörigen Unterlagen im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Gemäß § 215 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) werden eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Schönebeck (Elbe), Markt 1, 39218 Schönebeck (Elbe), unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts, geltend gemacht worden sind.

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Anlagen B-Plan 17:

Datei Beschreibung Dateigröße
5-7 Änderung BP 17
0.47 MB
5. Änderung BP17 Begründung
0.12 MB
6. Änderung BP17 Begründung
44.56 KB
7. Änderung BP17 Begründung
76.90 KB
Begründung BP 17
0.71 MB
BP 17 Blauer Steinweg gesamt verkleinert
1.00 MB
BP 17 Blauer Steinweg obere Teil
0.45 MB
BP 17 Blauer Steinweg unterer Teil
0.43 MB
Grünordnungsplan
3.32 MB
Satzungsbeschluss BP 17
13.18 KB