Bebauungsplan Nr. 10 „Wohnungsbau Magdeburger / Hohendorfer Straße“ - 1. Änderung
Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)
Einleitungsbeschluss 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 10 „Magdeburg Straße/ Hohendorfer Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung
Der Einleitungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Magdeburger Straße/ Hohendorfer Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgegeben. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 08.03.2018 in seiner 33. Sitzung als Beschlussvorlage 0535/2018 beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Er leitet das Verfahren zur 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 10 „Magdeburger Straße/ Hohendorfer Straße“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.1995 ein. Der Umring der 1. Änderung gemäß dem Beschluss vom 08.03.2018 ist auf dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt und diesem zu entnehmen. Der vorangegangene Einleitungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Magdeburger Straße / Hohendorfer Straße“ (Beschlussvorlagen- Nr. 0082/2009 vom 10.12.2009) wurde zwecks Neubeginn des Änderungsverfahrens aufgehoben, denn er gelangte nicht zur Rechtskraft. Das Plangebiet der 1. Änderung hat eine Fläche von insgesamt ca. 3,4 ha mit einem Anteil von rund 1,5 ha maximaler Baufläche.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 10 „Magdeburg Straße/ Hohendorfer Straße“. Die bereits umgesetzten Bestandsflächen werden nicht berührt, nur jene Abschnitte, die nicht baulich umgesetzt wurden.
Mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. Bebauungsplans Nr. 10 „Magdeburger Straße/ Hohendorfer werden folgende Ziele und Zwecke angestrebt:
- Investorengerecht Angebotsschaffung an innerstädtischen Baugrundstücken für Einfamilienhäuser in der Stadt Schönebeck (Elbe).
- Die Herstellung der städtebaulichen Ordnung durch Entwicklung der bisher unbebauten Flächen im Bebauungsplan inklusive der Rücknahme der nicht bebaubaren und funktionslos gewordenen Flächen.
- Die Weiterentwicklung des Bebauungsplans entsprechend den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Schönebeck (Elbe) gemäß beiliegender Flächenaufteilung.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Die Belange des Umweltschutzes werden durch den Bebauungsplan beachtet. Die überschlägige Prüfung auf mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens nach den Kriterien der Anlage 2 zum BauGB hat im vorläufigen Ergebnis erbracht, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
In Bezug auf den Ersatz von Bäumen gilt die rechtskräftige Baumschutzsatzung der Stadt Schönebeck (Elbe).
Den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Magdeburger Straße/ Hohendorfer Straße“ zeigt nachfolgende Übersichtskarte auf der Grundlage des ALK/ALKIS LVermGeo Land Sachsen-Anhalt:
Schönebeck (Elbe), den 25.03.2018
Knoblauch
Oberbürgermeister