Bebauungsplan Nr. 50 "An der Güstener Bahn"
Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in seiner Sitzung am 28.08.2008 den Bebauungsplan Nr. 50 "An der Güstener Bahn" als Satzung beschlossen.
Die Begründung wurde gebilligt.
Dieses wurde am 07.09.2008 bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nr. 50 "An der Güstener Bahn" tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann die Satzung an dieser Stelle und im Stadtplanungs-und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Schönebeck (Elbe), Markt 1, 39218 Schönebeck (Elbe), unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts, geltend gemacht worden sind.
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Entwurf Bebauungsplan Nr. 50 "An der Güstener Bahn"
PDF-Files
Entwurf Bebauungsplan Nr. 50 "An der Güstener Bahn"
Begründung - Änderung der Begründung
Quellenangabe kartographisches Material:
Erlaubnisnummer : LVermGeo/A9-31889-2007
http://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/main.htm
Liste der verwendeten Karten:
Kartenwerk: DTK 10
Blattname Name
3935-NO Magdeburg S
3935-SO Welsleben
3936-NO Gommern
3936-NW Magdeburg-Randau-Calenberge
3936-SO Schönebeck (Elbe) O
3936-SW Schönebeck (Elbe) W
4035-NO Biere
4036-NO Gnadau
4036-NW Eggersdorf