Bebauungsplan Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“
Aufstellungsbeschluss
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“.
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 16.05.2024 beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 0641/2024). Der Umring ist auf dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt und diesem zu entnehmen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für ein familienfreundliches Wohnquartier. Angedacht ist dafür eine differenzierte Siedlungsentwicklung mit Angebotsformen des ein- bis mehrgeschossigen Wohnungsbaus i.V.m. einer optimalen Erschließung. Des Weiteren sollen im Rahmen des Verfahrens die Erfordernisse der Nahversorgung wie auch von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen geprüft werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf der nachfolgenden Übersichtskarte auf der Grundlage der ALK/ALKIS-Daten vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen- Anhalt (LVermGeo) dargestellt:
Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab)
(Rechte Spalte)
Abbildung 2: Lage im Stadtgebiet (ohne Maßstab)
(Rechte Spalte)
Die Öffentlichkeit kann sich ab dem Tag der Bekanntmachung bis zum 28.02.2025 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe) auf Vereinbarung während der allgemeinen Sprechzeiten der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) erkundigen und auf der Homepage der Stadt Schönebeck (Elbe) unter der Adresse http://www.schoenebeck-elbe.de à Bauen & Wohnen à Bauleitplanung den Planungsstand einsehen. Hinweise können erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Amt für Stadtplanung und Bauwesen abgegeben werden.
Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet.
Schönebeck (Elbe), den 15.11.2024
Knoblauch
Oberbürgermeister