Bebauungsplan Nr. 75 „Hinter der Randauer Straße“

Dienstag, den 16. Juli 2019 um 10:32 Uhr
Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 75 „Hinter der Randauer Straße“

Der Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 75 „Hinter der Randauer Straße“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 16.05.2019 in seiner 43. Sitzung als Beschlussvorlage 0718/2019 beschlossen. Der Umring gemäß dem Beschluss vom 16.05.2019 ist auf dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt und diesem zu entnehmen.

Das städtebauliche Ziel des Verfahrens des Bebauungsplans Nr. 75 „Hinter der Randauer Straße“ ist es, die die Grundstücksnutzung entlang der Südseite der westlichen Randauer Straße als Mischgebiet festzusetzen und die verkehrliche sowie medientechnische Erschließung hierfür abzusichern.

Dieses Entwicklungsziel entspricht der Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Schönebeck (Elbe) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2017. Die Weiterentwicklung des verbindlichen öffentlichen Baurechts auf den Flächen des Bebauungsplanes soll somit entsprechend den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Schönebeck (Elbe) erfolgen.

Die im Rahmen des angestrebten Bauleitplanverfahrens zu entwickelnden Flächen befinden sich im Ortsteil Elbenau südlich der Randauer Straße am Westrand der Ortslage.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 75 „Hinter der Randauer Straße“ befindet sich in der Gemarkung Schönebeck- Grünewalde in der Flur 14 und betrifft das Flurstück 10186. Er ist auf der nachfolgenden Übersichtskarte auf der Grundlage des ALK/ALKIS LVermGeo Land Sachsen-Anhalt dargestellt:

Schönebeck (Elbe), den 02.06.2019

Knoblauch
Oberbürgermeister

Anlagen B-Plan 75:

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Amtsblatt Schönebeck Nr. 22 vom 02.06.2019
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