Bebauungsplan Nr. 65 "Steinhafen Pretzien"
Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 65 "Steinhafen Pretzien"
Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.06.2018 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 "Steinhafen Pretzien", bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung mit dazugehörigem Umweltbericht sowie dem Durchführungsvertrag gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen (Beschlussvorlage 0572/2018). Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Auf der nachfolgenden Darstellung ist die Abgrenzung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 "Steinhafen Pretzien" ersichtlich.
Zum o.g. Bebauungsplan gehören folgende Gutachten:
- Umweltbericht mit Angaben zu allen Schutzgütern der Umwelt wie Boden, Wasser, Klima, Arten, Biotope und zu den möglichen Auswirkungen der Planung auf diese Schutzgüter
- Darstellung der Lage des Plangebiets im Überschwemmungsgebiet der Elbe und innerhalb von Schutzgebieten i.S.d. Bundesnaturschutzgesetzes (Biosphärenreservat, Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet) und zu den Maßgaben, die diesbezüglich mit den Fachbehörden des Salzlandkreises abgestimmt wurden
- Information zum parallel laufenden Verfahren zur Herauslösung der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Maßnahmenplanung (u.a. am Grünen Waldsee Plötzky) zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft;
- Faunistische Kartierung zur Feststellung des Vorkommens ausgewählter Artengruppen (Vögel, Lurche und Käfer)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Prüfung und Abwendung des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbote
- FFH-Vorprüfung zur Beurteilung der Verträglichkeit der Planinhalte des Bebauungsplans im FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 "Steinhafen Pretzien", bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung mit dazugehörigem Umweltbericht sowie dem Durchführungsvertrag kann von jedermann ab sofort im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen die Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Weiterhin wird auf die Rechtsfolgen nach § 8 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hingewiesen:
Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dabei sind die verletzte Vorschrift und die Tatsache, die den Mangel ergibt, zu bezeichnen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 "Steinhafen Pretzien" tritt mit dem Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.
Schönebeck (Elbe), den 01.07.2018
Knoblauch
Oberbürgermeister
Die vorgenannten Planunterlagen stellen wir Ihnen als PDF unten in den Anlagen zu dieser Seite zum Download bereit. Den Reader finden Sie hier, Adobe® Acrobat Reader (externer Link) für die PDF-Files.