Bebauungsplan Nr. 44 „Industriepark West – Die obere Wuhne“
Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in seiner Sitzung am 26.10.2000 den Bebauungsplan Nr. 44 „Industriepark West – Die obere Wuhne“ als Satzung beschlossen. Die Satzung wurde am 22.11.2000 bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 44 „Industriepark West – Die obere Wuhne“ trat mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft. Die 1. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 44 „Industriepark West – Die obere Wuhne“ wurde durch den Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 12.12.2002 beschlossen und trat am 12.02.2003 in Kraft. Jedermann kann die Satzung des Bebauungsplans an dieser Stelle und im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Gemäß § 215 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) werden eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Schönebeck (Elbe), Markt 1, 39218 Schönebeck (Elbe), unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts, geltend gemacht worden sind.
Die vorgenannten Planunterlagen stellen wir Ihnen als PDF-Files unten in den Anlagen zu dieser Seite zum Download bereit. Zum Betrachten der PDF-Files benötigen Sie einen Adobe Reader®. Das entsprechende Plugin für Ihren Browser können Sie hier herunterladen: Download Adobe Reader® (externer Link).