Stadtsanierung

Gegenstand einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme ist die Verbesserung, Umgestaltung oder Neuordnung eines bereits bebauten Gebietes mit der Zweckbestimmung der Behebung städtebaulicher Missstände unter Beteiligung und Mitwirkung der betroffenen Eigentümer, Mieter und Pächter sowie der öffentlichen Aufgabenträger.

Im Rahmen der Vorbereitung der Sanierung erlässt die Gemeinde nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB) eine Sanierungssatzung, in der das Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierung durchgeführt werden soll, förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt wird. Rechtliche Grundlage städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen sind die §§ 136 bis 164 b des Baugesetzbuches (BauGB).

Sanierungsgebiete

In der Stadt Schönebeck (Elbe) wurde das Sanierungsgebiet "Schönebeck-Salzelmen" und das Sanierungsgebiet "Altstadt Schönebeck (Elbe)" förmlich festgelegt.

Lichtstelenkonzeption

Mit einer Lichtskulptur hat der öffentliche Raum Schönebecks etwas Besonderes erhalten, etwas Unverwechselbares, etwas Schmückendes. Darüber hinaus hat sie eine Botschaft, eine Geschichte zur Stadt zu erzählen. Weiteres dazu hier Lichtstelenkonzeption (PDF)