Bauhof - Berufsausbildung

Der städtische Bauhof bildet im jährlichen Wechsel jeweils einen Lehrling in der Fachrichtung Straßenwärter oder Garten-und Landschaftsbau aus.

Anforderungen an den Auszubildenden:

  • Sekundarschulabschluss
  • Interesse am Beruf, Einsatz- und Lernbereitschaft
  • körperliche Voraussetzungen, bescheinigt durch betriebsärztliche Untersuchung
  • Teamfähigkeit
  • freundliches Auftreten in der Öffentlichkeit

Berufsbild Straßenwärter

anerkannter Ausbildungsberuf im öffentlichen Dienst

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Ausbildungsort: 
Die theoretische Ausbildung erfolgt an der Berufsbildenden Schule in Schönebeck. Die praktische Ausbildung wird durch den Städtischen Bauhof im Stadtgebiet Schönebeck und im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung durch die BQI mbH in Schönebeck abgesichert.

Auszug der Tätigkeiten:

  • Kontrolle der Verkehrsflächen und Beseitigung von Gefahrenquellen und Hindernissen wie Glätte, Verschmutzungen
  • Unterhalten und Instandsetzen von Fahrbahndecken
  • Pflasterarbeiten
  • Tiefbauarbeiten wie Staßenentwässerungen
  • Anfertigen und Anbringen von Verkehrszeichen
  • Reinigen und Erhalten von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen
  • Kontrolle der Schutzplankenanlagen und Beseitigung der Schäden
  • Ansaat bzw. Anpflanzung und Pflege von Gräsern und Gehölzen
  • Durchführen des Winterdienstes

Berufsbild Garten- und Landschaftsbau

anerkannter Ausbildungsberuf aus dem Bereich Landwirtschaft

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Ausbildungsort:
Die theoretische Ausbildung erfolgt an der Berufsbildenden Schule des Landkreises Ohrekreis in Haldensleben. Die praktische Ausbildung wird durch den Städtischen Bauhof im Stadtgebiet Schönebeck und im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung durch den Verband Garten-, Landschafts- u. Sportplatzbau e. V. in Aschersleben abgesichert.

Auszug der Tätigkeiten:

  • Baumpflege und -sanierung
  • Großbaumverpflanzung
  • Bau von Mauern, Treppen und Plätzen
  • Anlage und Pflege von Biotopen
  • Dach- und Fassadenbegrünung
  • Rekultivierung von Anlagen
  • Durchführung von Pflanzenschutz- und Pflegemaßnahmen
  • Anlage, Pflege und Gestaltung von Grünanlagen, Gärten, Parks, Spiel- und Sportplätzen