Bebauungsplan Nr. 28 „Wohnungsbau Paul-Illhardt-Straße“
Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in seiner Sitzung am 07.11.1996 den Bebauungsplan Nr. 28 „Wohnungsbau Paul-Illhardt-Straße“ als Satzung beschlossen. Die Satzung wurde am 12.03.1997 bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 28 „Wohnungsbau Paul-Illhardt-Straße“ trat mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann die Satzung des Bebauungsplans und die dazugehörigen Unterlagen im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Gemäß § 215 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) werden eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Schönebeck (Elbe), Markt 1, 39218 Schönebeck (Elbe), unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts, geltend gemacht worden sind.
Den Planunterlagen zum Bebauungsplan stellen wir Ihnen als PDF-Files unten in den Anlagen zu dieser Seite zum Download bereit. Weitere Unterlagen können im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt eingesehen werden.
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