Bebauungsplan Nr. 71 „Camping und Mobilheimpark im Ferienpark Plötzky“
Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 71 „Camping und Mobilheimpark im Ferienpark Plötzky“
Der Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 71 „Camping und Mobilheimpark im Ferienpark Plötzky“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgegeben. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 13.12.2018 in seiner 39. Sitzung als Beschlussvorlage 0658/2018 beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Umring gemäß dem Beschluss vom 13.12.2018 ist auf dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt und diesem zu entnehmen. Das Plangebiet hat einen Geltungsbereich von insgesamt ca. 5,5 ha Fläche.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 71 „Camping und Mobilheimpark im Ferienpark Plötzky“ im Regelverfahren ist die Neuordnung und Überplanung der noch unbeplanten Flächen im Ferienpark Plötzky. Aufgrund von Veränderungen im Nutzungsverhalten der Besucher beabsichtigt der Ferienpark seine Angebote und damit auch die bauliche Struktur dementsprechend anzupassen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 71 „Camping und Mobilheimpark im Ferienpark Plötzky“ befindet sich in der Gemarkung 1391 Plötzky Flur 2 und ist in der nachfolgenden Übersichtskarte auf der Grundlage des ALK/ALKIS LVermGeo Land Sachsen-Anhalt dargestellt:
Schönebeck (Elbe), den 10.02.2019
Knoblauch
Oberbürgermeister