Flächennutzungsplan 5. Änderung
Einleitung des Verfahrens
Einleitung des Verfahrens zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe).
Der Einleitungsbeschluss des Verfahrens zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht. Er wurde vom Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) am 16.05.2024 beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 0642/2024). Der Umring ist auf dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt und diesem zu entnehmen.
Ziel der Änderung ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes an den im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 73.1 „Wohngebiet Sachsenlandstraße“, dessen Ziel die Schaffung von Baurecht für ein familienfreundliches Wohnquartier i.V.m. einer optimalen Erschließung ist. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) sind die Flächen anteilig als Wohnbau- und Grünflächen sowie als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Insofern soll die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das begehrte Vorhaben durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönebeck (Elbe) ist auf der nachfolgenden Übersichtskarte auf der Grundlage der ALK/ALKIS-Daten vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen- Anhalt (LVermGeo) dargestellt:
Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab)
(Rechte Spalte)
Abbildung 2: Lage im Stadtgebiet (ohne Maßstab)
(Rechte Spalte)
Die Öffentlichkeit kann sich ab dem Tag der Bekanntmachung bis zum 28.02.2025 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe) auf Vereinbarung während der allgemeinen Sprechzeiten der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) erkundigen und auf der Homepage der Stadt Schönebeck (Elbe) unter der Adresse http://www.schoenebeck-elbe.de > Bauen & Wohnen > Bauleitplanung den Planungsstand einsehen. Hinweise können erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Amt für Stadtplanung und Bauwesen abgegeben werden.
Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet.
Schönebeck (Elbe), den 15.11.2024
Knoblauch
Oberbürgermeister