Bebauungsplan Nr. 64 "Mobilheimpark im Ferienpark Plötzky"

BP64 2017

Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)
Bebauungsplan Nr. 64 "Mobilheimpark im Ferienpark Plötzky"
Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in seiner Sitzung am 02. Februar 2017 den Bebauungsplan Nr. 64 "Mobilheimpark im Ferienpark Plötzky", Schönebeck (Elbe), bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht gebilligt und als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen, Beschluss-Nr. 0374/2017.

Der Bebauungsplan Nr. 64 "Mobilheimpark im Ferienpark Plötzky" tritt mit dem Tag dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan mit Begründung, einschließlich Umweltbericht, kann ab sofort in der Stadtverwaltung Schönebeck (Elbe), im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt, Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) durch Jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird durch die Mitarbeiter des Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamts Auskunft erteilt. Die Lage des Bebauungsplans Nr. 64 "Mobilheimpark im Ferienpark Plötzky" wird nachfolgend unmaßstäblich dargestellt:
 
Die vorgenannten Planunterlagen sind mit dieser Bekanntmachung auch im Internet eingestellt und können unter der Internetadressse: http:/www.schoenebeck-elbe.de eingesehen werden.
Unbeachtlich werden nach § 215 BauGB

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Schönebeck (Elbe), den 26.02.2017
Knoblauch
Oberbürgermeister

Anlagen B-Plan 64:

Datei Beschreibung Dateigröße
Begründung
0.61 MB
Bestandsplan
1.14 MB
Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen innerhalb des Geltungsbereichs
76.06 KB
Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
0.17 MB
Erklärung
1.28 MB
Maßnahmenplan
0.24 MB
Planzeichnung
2.08 MB
Umweltbericht
0.29 MB