Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern

Verbot des Salzlandkreises ist aufgehoben

Oberflächenwasser Fluss See Strom Möwen

Mit dem heutigen 24. Februar ist die Wasserentnahme aus den oberirdischen Gewässern im Salzlandkreis wieder zulässig. Die Pegelstände der Gewässer sind gestiegen, so dass der Salzlandkreis die mit der Allgemeinverfügung vom 7. August 2020 verbundene Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie das Verbot der Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern widerruft. Gestern wurde dieser Widerruf veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 12/2021 und damit die Allgemeinverfügung vom August des Vorjahres außer Kraft gesetzt.