Deichverteidigung

Nach dem Wassergesetz des Landes sind die Gemeinden verpflichtet, einen Wach-und Hilfsdienst für Wassergefahren (Wasserwehr) einzurichten. Diese Zuständigkeit entbindet die durch Hochwassergefahr betroffenen Bürger aber nicht von ihrer Pflicht zur Eigenvorsorge. Unterstützung erhalten die Wasserwehren bei Bedarf vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) in Sachsen-Anhalt, der über hochqualifiziertes Fachpersonal zur Schadensbeurteilung und Deichverteidigung vor Ort verfügt.

Hochwasserinformationen und Alarmstufen

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) ist für die Hochwasservorhersage im Land Sachsen-Anhalt verantwortlich. Hochwasserwarnungen, -vorhersagen und -informationen zielen darauf ab, Betroffenen wie z.B. Grundstückseigentümern, Pächtern als auch Anliegern einen zeitlichen Vorlauf für die eigene Verhaltensvorsorge zu verschaffen und stehen im Falle von Hochwasserlagen wie nachfolgend aufgeführt zur Verfügung:

  1. Internet: www.hochwasservorhersage.sachsen-anhalt.de (externer Link)
  2. Tel.: (0391) 581-1634 (Servicetelefon des LHW)
  3. Videotext: Tafel 539 bis 542 (MDR-Fernsehen)
  4. Internet: Brand-und- Katastrophenschutz des Landes Sachsen-Anhalt (externer Link für weiterführende Informationen)

Darüber hinaus sind aktuelle Informationen zu Wasserständen und Vorhersagen ebenfalls unter der Rubrik "Service" beim Wasser-und Schifffahrtsamt Magdeburg erhältlich: Internet: http://www.wsa-magdeburg.de/ (externer Link). Die Alarmstufen I bis IV, die seitens des LHW ausgerufen bzw. aufgehoben werden und sich an ausgewählten Hochwasserpegeln für bestimmte Flussabschnitte und hochwassergefährdete Gebiete festgelegten Richtwasserständen orientieren, sind der Öffentlichkeit ebenfalls über o.a. Medien zugänglich.

Wach-und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr)

Ab Alarmstufe III obliegt der Wasserwehr die Aufgabe, sowohl den Wachdienst auf den Deichen rund um die Uhr aufzustellen als auch die Durchführung von vorbeugenden Sicherungsmaßnahmen an potenziellen Gefahrenstellen sowie die provisorische Beseitigung von Schäden am Deich unter fachlicher Anleitung des LHW zu gewährleisten. Bei Vorliegen betreffenden Richtwasserstandes kann es zu Überflutungen einzelner Grundstücke, Straßen oder Keller kommen und sich ggf. eine Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen als erforderlich erweisen. Bei eingedeichten Gewässern ist ein Ansteigen des Wassers bis etwa zur halben Deichhöhe nicht ausgeschlossen.

Der Wachdienst der Wasserwehr umfasst dabei nachstehend genannte Aufgaben:
  1. Beobachtung von Wasserstandsentwicklung und Eisführungen sowie Beurteilung dieser im Hinblick auf die Bedrohung der Bevölkerung sowie von Hab und Gut
  2. Beobachtung und Beurteilung der Einrichtungen, die Wasser-und Eisgefahr abwenden sollen (Deiche, Dämme, Ufermauern, Siele, Schöpfwerke, Wehre etc.)
  3. Beobachtung bedrohter Objekte (Brücken, Durchlässe, Gebäude am Ufer, Produktionsanlagen etc.)
Im Rahmen des Hilfsdienstes der Wasserwehr sind Aufgaben zu erfüllen bei der:
  1. Bekämpfung bestehender Hochwasser-und Eisgefahren
  2. Sicherung und Reparatur von Schadstellen an Deichen; Aufkadung und Verstärkung
  3. Sicherung der Funktionstüchtigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen (Siele, Schöpfwerke, mobile Pumpanlagen etc.)
  4. Sicherung und Unterstützung der zuständigen Behörde bei der angeordneten Räumung gefährdeter Gebäude
  5. Sicherung von Brücken
  6. Vorhaltung, Vervollständigung und Pflege der Hochwasserschutzmaterialien im Zuständigkeitsbereich

Die Wasserwehr steht während ihres Einsatzes im ständigen Informationsaustausch sowohl mit dem Deichwachbüro als auch mit dem Stab für außergewöhnliche Ereignisse, der sich personell entsprechend der Alarmstufen aufbaut. Der Leiter der Wasserwehr entscheidet gemäß der Gefahrenlage über den Einsatz der ihm unterstellten Kräfte, wobei diese in ihrer Funktion als Multiplikatoren dahin gehend wirksam werden, dass sie beispielsweise bei der Sicherung von Schadstellen den Aufbau einer geeigneten Abwehrmaßnahme beginnen, die dann in der Folge seitens der Bürger weitergeführt und vervollständigt wird.