Vorentwurf 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 6 "Bürgerpark Salineinsel"
Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorentwurf 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 6 "Bürgerpark Salineinsel"
Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in seiner Sitzung am 29.09.2011 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Touristenpark Salineinsel" beschlossen. Anlass und Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplans ist die Anpassung der Festsetzungen
an die im Zuge des Projekts Bürgerpark Salineinsel der IBA Stadtumbau 2010 bereits realisierten Umgestaltung der Salineinsel sowie die Ausrichtung der Planinhalte an die neuen städtebaulichen Ziele der Stadt Schönebeck (Elbe). Im Zuge des folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses soll die Bezeichnung des Bebauungsplans entsprechend zu "Bürgerpark Salineinsel" geändert werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch liegt der Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Bürgerpark Salineinsel" mit der Begründung, dem Umweltbericht sowie den dazugehörigen Anlagen (Abschlussbericht zur fachgutachterlichen Begleitung zum Bauvorhaben Salineinsel Schönebeck, Sachverständigenbüro Dr. Hartmut Grahlert, 2013, Lärmschutzgutachten, öko-control GmbH, 2008) in der Zeit vom 07.01.2015 bis einschließlich 04.02.2015 im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) während der Dienstzeiten
montags von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs von 08:00 - 12:00
donnerstags von 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
freitags von 08:00 - 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamtes erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden.
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. (4) Baugesetzbuch auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse: http://www.schoenebeck-elbe.de eingesehen werden.
Anregungen/Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an: stadtplanungsamt@schoenebeck-elbe.de
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Bürgerpark Salineinsel" gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Schönebeck (Elbe), den 28.12.2014
Knoblauch
Oberbürgermeister