Sicherheits- und Ordnungsamt: Allgemeinverfügung zur Vermeidung von Bränden
Erinnerung: Allgemeinverfügung gilt ab 16.6.2019 und bis auf Widerruf

Seit dem 3. Juli 2025 gilt im gesamten Salzlandkreis die Waldbrandgefahrenstufe drei von möglichen fünf. Die Tage davor hatte das zuständige Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt sogar die Waldbrandgefahrenstufe vier ausgerufen. In Teilen des Landes gilt bereits die Waldbrandgefahrenstufe fünf. Angesichts von der Hitze und Trockenheit in den vergangenen Jahren hat die Stadt Schönebeck (Elbe) 2019 eine Allgemeinverfügung zur Vermeidung von Bränden im Gebiet der Stadt Schönebeck (Elbe) erlassen. Es wird dringend um Erinnerung, Kenntnisnahme und Beachtung gebeten. Die Allgemeinverfügung gilt seit dem 16. Juni 2019 und bis auf Widerruf ab der Ausrufung der Waldbrandgefahrenstufe vier und höher im Salzlandkreis bzw. im Jerichower Land. Weitere Informationen dazu unter Bekanntmachungen 2019 und im Amtsblatt.
Die Allgemeinverfügung gilt für alle unbebauten Flächen sowie Bereiche mit waldähnlicher Bestockung im gesamten Gebiet der Stadt Schönebeck (Elbe), insbesondere im gesamten Naherholungsgebiet Plötzky-Pretzien ab Ausrufung der Waldbrandgefahrenstufe vier im Salzlandkreis bzw. im Jerichower Land. Das Grillen und das Betreiben offener Feuerstellen sowie jeglicher sonstiger offener Feuer in dem genannten Geltungsbereich sind verboten. Darin enthalten ist auch das Verbot, brennende Streichhölzer oder Raucherwaren wegzuwerfen.