Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung

Öffentliche Auslegung

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat in öffentlicher Sitzung am 23.10.2023 den Beschluss zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes gefasst (Beschluss-Nr. 0587/2023). Die hierfür beantragten Fördermittel im Rahmen der Kommunalrichtlinie wurden mit dem Zuwendungsbescheid vom 25.09.2024 bewilligt. Im Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung wurde die Firma GICON®­ Großmann Ingenieur Consult GmbH mit der Erstellung beauftragt.

Ziel und Zweck der Kommunalen Wärmeplanung

Ziel der kommunalen Wärmeplanung (KWP) ist es, einen Weg zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 aufzuzeigen. Dazu werden zunächst der Bestand analysiert und Potenziale für den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmesektor erfasst. Weiterhin wird ein Zielszenario definiert und Maßnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen. Die Kommunale Wärmeplanung ist eine städtebauliche informelle Planung, die Wege zur Transformation der Wärmeversorgung aufzeigt.

Öffentliche Einsichtnahmen

Nach §13 Absatz 4 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) erhalten die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange, Netzbetreiber sowie weitere natürliche oder juristische Personen die Möglichkeit der Einsichtnahme für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessen längeren Frist. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.

In der Zeit vom

  • 12.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026

erfolgt die Auslegung des Entwurfes der Kommunalen Wärmeplanung zur Einsicht im Amt für Stadtplanung und Bauwesen der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) zu den folgenden Zeiten

  • montags         von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • dienstags       von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
  • mittwochs      von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • donnerstags von 08:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • freitags           von 08:00 - 11:30 Uhr

Zusätzliche Termine sind nach Abstimmung möglich. Zur persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen der Stadt Schönebeck (Elbe) wird um eine vorherige Terminabstimmung gebeten. Dazu nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der

  • Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen: Telefon: +49 3928 710-415 oder -420

Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und Bauwesen erörtert und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail übermittelt werden, an:

Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind zusätzlich im Zeitraum der öffentlichen Auslegung auf der Internetseite der Stadt Schönebeck (Elbe) eingestellt und können unter der folgenden Adresse eingesehen werden: https://www.schoenebeck.de/de/aus/egungen.html

Ebenso ist die Einsichtnahme über das Beteiligungsportal der Stadt Schönebeck (Elbe) möglich unter der Adresse:

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

Die abgegebenen Stellungnahmen werden ausgewertet und in der weiteren Planung, im Endbericht und im Planwerk berücksichtigt.