Fördermittelzusage für Kommunale Wärmeplanung
Wärmenetze
Mit Bescheid vom 25.09.2024 erhielt die Stadt Schönebeck (Elbe) die Zusage, dass die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung aus Mitteln des Bundes gefördert wird. Die Vorbereitung der Ausschreibung begann unmittelbar im Anschluss an die Zusage der 90%igen Förderung, denn die Zeit ist knapp. In nur einem Jahr soll der beste und kosteneffizienteste Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung für unsere Stadt ermittelt werden.
Unterstützung kommt von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) sowie vom Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle/Saale. Diese vermitteln die Erfahrungen, die es schon gibt. In einigen Bundesländern ist die Wärmeplanung seit längerem verpflichtend, so z.B. in Baden-Württemberg seit 2021. Darüber hinaus ist in vielen europäischen Ländern die Wärmeplanung bereits Realität. So zählt z.B. unser Nachbar Dänemark zu den Vorreitern. Bereits anlässlich der Ölkrise in den 70er-Jahren war hier nach Möglichkeiten gesucht worden, wie die nationale Energieversorgung der Zukunft sichergestellt werden kann.
Nach der Beauftragung eines Dienstleisters zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung wird dieser zunächst ermitteln, wieviel Wärme aktuell vor Ort gebraucht wird. Im nächsten Schritt wird es darum gehen, mit welcher Wärmequelle und Infrastruktur die Wärme in Zukunft bereitgestellt werden kann und wie hoch der zukünftige Wärmebedarf ist.
Förderkennzeichen: 67K29210
Laufzeit: 1. November 2024 bis 31. Oktober 2025