Fördermittel für Kommunale Wärmeplanung beantragt
Transformation des Wärmesektors
Die Wärmeversorgung macht in Schönebeck 65 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus. Das entspricht ungefähr 135.000 Tonnen CO2 Äquivalenten jährlich. Fossile Brennstoffe (hauptsächlich Erdgas) decken 98,3 Prozent der Wärmenachfrage. Biomasse und Umweltwärme steuern einen verschwindend geringen Anteil von 1,7 Prozent bei. Der Anteil der Fernwärme liegt bei 12 Prozent.
In seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 hat der Stadtrat beschlossen, Fördermittel für die Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung zu beantragen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, um die Transformation des Wärmesektors zu koordinieren und voranzutreiben. Gemeinsam mit lokalen Akteuren, insbesondere den Stadtwerken, soll ein Fahrplan erstellt werden, wie die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral gestaltet werden kann. Inhaltlicher Bestandteil der Wärmeplanung sind eine Bestandsanalyse, eine Potentialanalyse, Szenarien sowie eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und Zeitplan. Für Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern muss der Wärmeplan bis zum 30. Juni 2028 erstellt sein. Die Skizze zeigt den Zeitplan für die kommunale Wärmeplan in der Stadt Schönebeck (Elbe) - unter der Voraussetzung der Bewilligung der Fördermittel zum Jahresende 2024.
Nach Bewilligung der Fördermittel muss die Wärmeplanung innerhalb eines Jahres erstellt werden, was eine nicht zu unterschätzende Herausforderung darstellt. Eine zügige Erarbeitung der Wärmeplanung liegt aber auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen von Neubau oder Sanierung von Wohneigentum zukunftsorientierte Entscheidungen treffen müssen. Es gab bereits entsprechende Anfragen an die Verwaltung.