Bebauungsplan Nr. 9 „Cokturhof - Barbyer Straße“ 4. Änderung

Öffentliche Auslegung

Übersichtsplan

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB
Bebauungsplan Nr. 9 „Cokturhof – Barbyer Straße“- 4. Änderung,
als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat am 25.03.2021 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 „Cokturhof – Barbyer Straße“ - 4. Änderung, als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB sowie die dazugehörige Begründung gebilligt und diese Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats bestimmt (BV0243/2021).

Das Plangebiet (Änderungsbereich) ist auf dem nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt. (rechte Seite)

Anlass des 4. Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 9 "Cokturhof – Barbyer Straße" ist die angestrebte baulich-funktionale Weiterentwicklung im Plangeltungsbereich. Diese erfolgt im Sinne einer nachhaltigen und geordneten städtebaulichen Entwicklung und steht im Kontext mit der rahmengebenden Planung der Altstadtentwicklung der Stadt Schönebeck (Elbe). Auf Basis der geänderten Festsetzungen im Bebauungsplan werden weitreichendere touristische und gewerbliche Angebote ermöglicht, die für das hier ansässige Unternehmen eine zukunftsfähige Entwicklung erlauben und gleichzeitig mit den Planzielen der Stadt Schönebeck (Elbe) übereinstimmen.

Das Verfahren zum Bebauungsplan soll gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Daher wurde gemäß § 13a Abs. 2 Baugesetzbuch von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch abgesehen und es wird keine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplans Bebauungsplan Nr. 9 „Cokturhof – Barbyer Straße“ - 4. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB sowie die Begründung hierzu liegen in der Zeit vom

12.04.2021 bis einschließlich 12.05.2021

in der Stadt Schönebeck (Elbe), im Amt für Stadtplanung und Bauwesen, Breiteweg 12, Raum 208 während folgender Zeiten 

montags        von 13:00 - 15:00 Uhr
dienstags       von 09:00 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs     nach Vereinbarung
donnerstags  von 09:00 – 11:30 Uhr
freitags          nach Vereinbarung

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Beachten Sie bitte, dass zur Eindämmung des Corona-Virus (Pandemielage) für die Öffentlichkeit die Verwaltungsgebäude nur eingeschränkt zugängig sind. Die Bürger werden darauf hingewiesen, dass persönliches Vorsprechen nur noch mit vorheriger Terminvergabe möglich ist. Es empfiehlt sich daher, zur persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen eine vorherige Terminabstimmung durchzuführen. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte folgende Telefonnummern der Stadt Schönebeck (Elbe), Amt für Stadtplanung und Bauwesen:

Telefon: +49 3928 710-413 oder +49 3928 710-420

Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamtes erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung:

-     Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 9 „Cokturhof – Barbyer Straße“ - 4. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB, Entwurf, in der Fassung vom 09.11.2020

-     Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9 „Cokturhof – Barbyer Straße“ - 4. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB, Entwurf, in der Fassung vom 09.11.2020

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs.4 Baugesetzbuch auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadressse: http://www.schoenebeck-elbe.de à Stadtentwicklungà BauenàAuslegung àAktuelle Informationen und Auslegungen eingesehen werden. Des Weiteren sind die Unterlagen über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt zugänglich. Anregungen bzw. Stellungnahmen können auch per E-Mail unter: stadtplanungsamt@schoenebeck-elbe.de abgegeben werden. Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am v.g. Ort der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die erfassten Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den jeweils beteiligten Bürgern unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan   Nr.  9  „Cokturhof  –  Barbyer  Straße“  -  4.  Änderung  als  Bebauungsplan  der  Innenentwicklung  gemäß  §  13a  Abs.  1  Satz  2  Nr.  1  BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schönebeck (Elbe), den 04.04.2021

Knoblauch
Oberbürgermeister