Turnusmäßige Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen

Ab 20. Kalenderwoche 2025

West

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist die Friedhofsverwaltung gesetzlich gehalten, jährlich die Grabmale auf Standfestigkeit zu überprüfen. Diese Kontrollen werden voraussichtlich ab der 20. KW 2025 auf allen Friedhöfen der Stadt Schönebeck (Elbe) stattfinden. Grabstelleninhaber haben ihrer Überwachungspflicht nachzukommen und Schäden an eigenen Grabsteinen zu beseitigen. Sie haften, wenn durch einen umstürzenden Grabstein Schaden entsteht. Der Prüfer kennzeichnet die nicht standsicheren Grabmale mit einem Aufkleber. Nach Auswertung der Prüfunterlagen werden die Nutzungsberechtigten der betroffenen Grabstellen angeschrieben und zur Behebung des Mangels am Grabmal aufgefordert.