Bebauungsplan Nr. 9 "Cokturhof - Barbyer Straße" - 3. Änderung
Öffentliche Auslegung
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB
Bebauungsplan Nr. 9 "Cokturhof - Barbyer Straße" - 3. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) hat am 19. April 2018 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 "Cokturhof - Barbyer Straße" - 3. Änderung, als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB sowie die dazugehörige Begründung gebilligt und diese Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats bestimmt (BV 0550/2018).
Das Plangebiet (Änderungsbereich) ist auf dem nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.
Anlass des vorliegenden Änderungsentwurfes ist die planungsrechtliche Anpassung des verbliebenen und bisher noch ungenutzten Teiles des Cokturhofs, dem ehemaligen Landratsamt, gemäß den Zielen zur Einleitung des Verfahrens vom 15.05.2014 (Beschlussvorlage 0666/2014) und nach konzeptioneller Vorlage des Vorhabenträgers. Die bisher festgesetzten Sonderbauflächen Verwaltung sind funktionslos geworden und müssen zwecks Revitalisierung des Areals mittels des Bebauungsplanverfahrens geändert festgesetzt werden. In den Verfahren zur 1. und zur 2. Änderung des Bebauungsplans ist dies bereits geschehen. Die Verfahren sind abgeschlossen.Das Verfahren zum Bebauungsplan soll gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Daher wurde gemäß § 13a Abs. 2 Baugesetzbuch von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch abgesehen und es wird keine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplans Bebauungsplan Nr. 9 „Cokturhof – Barbyer Straße“ - 3. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB sowie die Begründung hierzu liegen in der Zeit vom 07.05.2018 bis einschließlich 12.06.2018 im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamt der Stadt Schönebeck (Elbe), Breiteweg 12 zu den Dienstzeiten
montags von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 - 12:00 Uhr
freitags von 08:00 - 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können die Planunterlagen mit den Mitarbeitern des Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamtes erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden.
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 9 „Cokturhof – Barbyer Straße“ - 3. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB, Entwurf, in der Fassung vom 15.03.2018
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9 „Cokturhof – Barbyer Straße“ - 3. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB, Entwurf, in der Fassung vom 15.03.2018
- Baumbestand/ Biotop-und Nutzungstypen. Bebauungsplan Nr. 9 „Cokturhof – Barbyer Straße“ - 3. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB, in der Fassung vom 15.03.2018
- Gehölzliste Bebauungsplan Nr. 9 „Cokturhof – Barbyer Straße“ - 3. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB, in der Fassung vom 15.03.2018
- Nutzungsbeispiel Bebauungsplan Nr. 9 „Cokturhof – Barbyer Straße“ - 3. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; Entwurf in der Fassung vom 15.03.2018
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs.4 Baugesetzbuch auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadressse: http://www.schoenebeck-elbe.de> Bauen & Wohnen > Bauleitplanung oder http://www.schoenebeck-elbe.de > Bauen & Wohnen > Aktuelle Informationen sowie auf der Internetseite des Landesportales von Sachsen-Anhalt unter der Adresse: https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen/main.html eingesehen werden. Anregungen bzw. Stellungnahmen können auch per E-Mail unter: stadtplanungsamt@schoenebeck-elbe.de abgegeben werden. Die im Rahmen textlicher Festsetzungen zitierten, nicht öffentlich einsehbaren Verordnungen und Vorschriften werden am v. g. Ort der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 9 „Cokturhof – Barbyer Straße“ - 3. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Schönebeck (Elbe) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Schönebeck (Elbe), den 29.04.2018
Knoblauch
Oberbürgermeister