Bebauungsplan Nr. 9 "Cokturhof - Barbyer Straße", 3. Änderung

Aufstellungsbeschluss

Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 9 "Cokturhof - Barbyer Straße", 3. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 9 "Cokturhof - Barbyer Straße 3. Änderung" zugleich Erweiterung als Bebauungsplan der Innenentwicklung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch bekanntgegeben. Der Bebauungsplan soll gemäß § 13 a Abs. 21 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Daher wird gemäß § 13a (2) Baugesetzbuch von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch abgesehen und das Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch durchgeführt. Anlass des Verfahrens ist der weitestgehende Auszug der Verwaltung des Salzlandkreises aus dem Gelände.Zur Schaffung des neuen Baurechts und zur Sicherung der städtebaulichen und sonstigen Ziele des Allgemeinwohls vor Ort soll der Bebauungsplan Nr. 9 "Cokturhof - Barbyer Straße" daher geändert werden. Hinsichtlich der vorgesehenen Nutzung des Areals zur Erfüllung der städtebaulichen Ziele sind Entwicklungen notwendig, welche die Potentiale am Elbufer und an den zugehörigen Bereichen beleben und weiterentwickeln können. Angestrebt werden touristische-gewerbliche Angebote in einem maritimen Kontext zur Nutzung und Weiterentwicklung der bestehenden Gegebenheiten, welche sich in die Rahmenplanung der Stadt Schönebeck (Elbe) im Quartier Altstadt einfügen.

Folgende Rahmenbedingungen aus bestehenden Konzeptionen sollen beachtet werden:

  • Erschließung über Anliegerstraße Cokturhof über Barbyer Straße/ Barbyer Tor
  • Nachbarschaft zum Salinekanal
  • Elbnähe
  • Sichtnähe zur Salineinsel
  • Übergangsbereich von der Altstadt zum Elbufer
  • markanter Stadteingang am Barbyer Tor
  • Nachbarschaft zum Sanierungsgebiet Altstadt Schönebeck (Elbe)
  • Nachbarschaft zum Aufwertungs- und Rückbaugebiet Altstadt
  • Nähe zum alternativen Elberadweg
  • Geplanter Teil Altstadtrundgang / öffentliche Durchwegung
  • Haltepunkt auf dem Weg zu den archäologischen Ausgrabungsstäten (Himmelswege)
  • Nachbarschaft zu Bootsmanufaktur
  • Nachbarschaft zu WELTRAD manufactur GmbH mit Werkstadt, Beherbergung und Gastronomie
  • Erhalt und Pflege der vorhandenen Baudenkmale

Durch Aufstellungsbeschluss des Stadtrates der Stadt Schönebeck (Elbe) wurde am 15.05.2014 das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 9 "Cokturhof-Barbyer Straße", 3. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung eingeleitet. (Beschluss Nr. 0666/2013) Der Geltungsbereich in der Gemarkung Schönebeck in der Flur 6 umfasst die Flurstücke 10003 teilweise, 10005,1044, 1045, 1046, 1/37 teilweise, 1/44, 1/45, 1/46, 1/49 teilweise: Er befindet sich innerhalb des Geltungsbereiche des Bebauungsplans Nr.9 "Cokturhof-Barbyer Straße" der 1. Änderung und der 2. Änderung.
Das Plangebiet (Änderungsbereich) ist auf dem nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung können ab dem Tag der Bekanntmachung mit den Mitarbeitern des Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamtes, Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) während der allgemeinen Sprechzeiten erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift dort bis Ende November 2013 abgegeben werden.
Schönebeck (Elbe), 15.06.2014
Knoblauch
Oberbürgermeister

Die vorgenannten Planunterlagen stellen wir Ihnen als PDF unten in den Anlagen zu dieser Seite zum Download bereit. Den Reader finden Sie hier, Adobe® Acrobat Reader (externer Link) für die PDF-Files.