Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 9 „Cokturhof - Barbyer Straße“ 4. Änderung

4. Änderung

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 9 „Cokturhof - Barbyer Straße“ 4. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgegeben. Durch Aufstellungsbeschluss des Stadtrates der Stadt Schönebeck (Elbe) wurde am 14. Mai 2020 das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 9 „Cokturhof-Barbyer Straße“, 4. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung eingeleitet. (Beschluss Nr. 0131/2020)

Der Bebauungsplan soll gemäß § 13 a Abs. 21 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Daher wird gemäß § 13a (2) BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen und das Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. 

Anlass des Verfahrens ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Erweiterung des Vorhabenstandortes der Firma WELTRAD manufactur GmbH & Co. KG. Der Bebauungsplan Nr. 9 "Cokturhof – Barbyer Straße" soll in diesem Bereich dahingehend geändert werden, dass die Fahrraderlebnisgastronomie weiter ausgebaut werden kann und zusätzliche Übernachtungsmöglichkeiten im Rahmen der Bett & Bike – Fahrradpension entstehen können. Gegenüber den gegenwärtigen Festsetzungen des Bebauungsplanes wird u. a. die Möglichkeit in Teilen des Baugebietes 2-3-geschossig zu bauen benötigt. Damit im Zusammenhang stehend wird eine Erweiterung des derzeit festgesetzten Baufeldes begehrt. Zusätzlich zum heutigen Nutzungsumfang soll das eigenbedarfsorientiere (Mehrgenerationen-) Wohnen sowie ein Angebot an Ferienwohnungen hier möglich werden.

Der Geltungsbereich der 4.Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Cokturhof – Barbyer Straße umfasst einen Teilbereich der Fläche der 1. Änderung und damit nur einen Teilbereich des vorgenannten Bebauungsplans insgesamt.

Der Geltungsbereich in der Gemarkung Schönebeck in der Flur 6 umfasst die Flurstücke 1038, 10010, 10012, Flur 6: Darüber hinaus soll eine Teilfläche des Flurstücks 10011 sowie eine kleine Teilfläche des Flurstücks 2/1, Flur 6, Gemarkung Schönebeck einbezogen werden (siehe Übersichtsplan).

Das Plangebiet (Änderungsbereich) ist ohne Maßstab auf dem nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.

 
Lage im Stadtgebiet,
Liegenschafts-Informationssystem der Stadt Schönebeck (Elbe)


Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung können ab dem Tag der Bekanntmachung mit den Mitarbeitern des Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamtes, Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) während der allgemeinen Sprechzeiten telefonisch unter der Telefonnummer 03928/ 710 413 erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden.

Es gelten im Verfahren die Reglungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union EU 2016/679 vom 27. April 2016 (DSGVO).

Schönebeck (Elbe), den 24.05.2020

Knoblauch
Oberbürgermeister