Einleitung des Verfahrens Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) 2. Änderung

Bekanntmachung der Stadt Schönebeck (Elbe)

Einleitung des Verfahrens Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe)
2. Änderung

Der Einleitungsbeschluss der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schönebeck (Elbe) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2017 wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch bekanntgegeben. Der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) stimmte der Einleitung des Verfahrens in seiner 7. Sitzung vom 14.05.2020 unter dem Tagesordnungspunkt 15 zu (Beschluss Nr. 0107 / 2020).

Zuvor wurde in derselben Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt 14 (Beschluss Nr.  0106/ 2020 der vormalige Beschluss zur Einleitung des Verfahrens Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe), 2. Änderung aufgehoben. Auf Grund der Änderung des Vorhabenstandortes der geplanten Klärschlammtrocknungsanlage mit Biogasanlage der Veolia Wasser Deutschland GmbH Wasser Deutschland GmbH und damit des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 76 „Sondergebiet Regenerative Klärschlammtrocknungsanlage am Standort Wilhelm-Dümling-Straße“ ändert sich ebenso der Geltungsbereich zum Verfahren Flächennutzungsplan.

Anlass des Verfahrens ist das im Parallelverfahren durchzuführende Verfahren Bebauungsplan Nr. 76 „Sondergebiet Regenerative Klärschlammtrocknungsanlage am Standort Wilhelm-Dümling-Straße“.

Entsprechend der o.g. Zielsetzung am Vorhabenstandort sind für den in Rede stehenden Bereich für die dargestellten gewerblichen Bauflächen und eine Fläche für Wald vorhabenbezogen anzupassen. Dabei ist im Rahmen der Plandarstellung des Flächennutzungsplanes davon ausgegangen worden, ggf. zukünftig die Gewerbeflächen nördlich der Blumenberger Bahn mit denen entlang der Wilhelm-Dümling-Straße zu verknüpfen sowie den Waldanteil im Umfeld der Kläranlage Schönebeck (Elbe) zu mehren. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schönebeck (Elbe) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2017 schließt folglich den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 76 „Sondergebiet Regenerative Klärschlammtrocknungsanlage am Standort Wilhelm-Dümling-Straße“ ein und umfasst weitere Ergänzungsflächen. Er liegt in Schönebeck (Elbe) in der Gemarkung Schönebeck – Frohse in der Flur 4 südlich der Kläranlage und der Blumenberger Bahn.

Das Plangebiet (Änderungsbereich) ist auf dem nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.

Lage im Stadtgebiet,
Liegenschafts-Informationssystem der Stadt Schönebeck (Elbe)

Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schönebeck (Elbe) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2017

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen wird durchgeführt.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung können ab dem Tag der Bekanntmachung mit den Mitarbeitern des Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsamtes, Breiteweg 12, 39218 Schönebeck (Elbe) während der allgemeinen Sprechzeiten telefonisch unter der Telefonnummer 03928/ 710 413 erörtert und Anregungen/Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift dort abgegeben werden. Es gelten im Verfahren die Reglungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union EU 2016/679 vom 27. April 2016 (DSGVO).

Schönebeck (Elbe), den 24.05.2020

Knoblauch
Oberbürgermeister