Salzlandkreis will Radweg zwischen Grünewalde und Elbenau bauen
Vergleich ist Ergebnis der Verhandlungsgespräche zur Kreisumlage 2019 und 2022
In seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat der Stadt Schönebeck (Elbe) für die beiden Kreisumlage-Verfahren 2019 und 2022 einstimmig für den Vergleich mit dem Salzlandkreis gestimmt. Dieser sieht vor, dass der Salzlandkreis in den kommenden fünf Jahren den Radweg von Elbenau bis zum Kreisverkehr Grünewalde baut. Diese Baumaßnahme hat einen Wert von etwa einer Million Euro. „Mit diesem Ergebnis wollen wir den Einwohnern von Elbenau und Grünewalde Rechnung tragen, die seit Jahren die Umsetzung des Radweges fordern“, erklärte Oberbürgermeister Bert Knoblauch. Der Kreistag tagt am 18. März. Wenn dort zugestimmt wird, dann gilt dieser Vergleich als beschlossen.
Zum Hintergrund: Die Stadt Schönebeck (Elbe) wurde in den Jahren 2019 und 2022 durch den Salzlandkreis zur jährlichen Kreisumlage herangezogen. Gegen diese Bescheide erhob die Stadt jeweils Klagen vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg. Im Verfahren zur Kreisumlagebescheidung 2019 ergingen Entscheidungen zugunsten der Stadt Schönebeck (Elbe). Der Salzlandkreis erließ daraufhin im Jahr 2024 eine neue Haushaltssatzung für das Jahr 2019 und beschied erneut eine Kreisumlage für das Jahr 2019. Auch gegen diesen Bescheid klagte Schönebeck. Diese Verfahren sind derzeit noch anhängig und haben einen Streitwert von insgesamt etwa einer Million Euro.
Der Vergleich ist das Ergebnis der Verhandlungsgespräche mit den Vertretern des Salzlandkreises. Danach soll vereinbart werden, dass zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur, der Verkehrsverhältnisse und insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr ein straßenbegleitender Radweg an der K 1296 zwischen Elbenau und Grünewalde durch den Salzlandkreis und auf dessen Kosten umgesetzt wird.
Der Weg soll außerorts als gemeinsamer Geh- und Radweg gebaut und später ausgeschildert werden. In der Ortslage Grünewalde wird die Führung östlich oder westlich der Fahrbahn sowie die Ausführung (Radweg, gemeinsamer Geh- und Radweg, getrennter Geh- und Radweg) im Rahmen der Planung und unter Beachtung der technischen Regelwerke einvernehmlich von beiden Vereinbarungspartnern festgelegt. Kann das Radwegeprojekt nicht bis zum 31. Dezember 2030 umgesetzt werden, zahlt der Salzlandkreis den Betrag von 164.542,32 Euro an die Stadt.
Eine Abstimmung mit dem von der Stadt bevollmächtigten Rechtsanwalt, Herrn Prof. Dr. Gundlach, ist erfolgt. Der Vergleich soll Ende Januar 2026 durch das Verwaltungsgericht Magdeburg mit einer Widerrufsfrist protokolliert werden. Der Vergleich steht dann unter der aufschiebenden Bedingung, dass sowohl der Stadtrat der Stadt als auch der Kreistag des Salzlandkreises (18.03.2026) zustimmen.
Wird der Vergleich rechtswirksam, nimmt die Stadtdie Klagen zurück. Der Salzlandkreis trägt die Gerichtskosten für beide Verfahren (insgesamt 7.406 Euro). Weitere Kreisumlageverfahren sind dann nicht mehr anhängig. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.




